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Bezugs-/ Nutzungsbedingungen
Bezugsbedingungen für den Submissions-Anzeiger 1. Verlagsrechte/Urheberrechte 1.1 Die Verlag und Druckerei HINTZE GMBH Hamburg, (nachfolgend HINTZE GMBH) besitzt das Recht zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen für Ausschreibungen. 1.2 Die Zeitschrift "Submissions-Anzeiger" sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge sind durch die ureigenste Bearbeitung von der HINTZE GMBH urheberrechtlich geschützt. 1.3 Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung von der HINTZE GMBH. Dies betrifft insbesondere alle Rechte der Speicherung, Bearbeitung, Übersetzung, Vervielfältigung, das Scannen und Einspeichern sowie die Verarbeitung bzw. Weitergabe in elektronischen Medien und Systemen. Fotokopien dürfen nur als Einzelkopien für den persönlichen Gebrauch hergestellt werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. 2. Mängelrechte und Haftung 2.1 Bei Nichtlieferung ohne Verschulden der HINTZE GMBH und in Fällen höherer Gewalt bestehen keine Schadenersatzansprüche. 2.2 Die HINTZE GMBH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wenn wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 2.3 Ausdrücklich ausgeschlossen sind jedwede Ansprüche, die aus Druckfehlern resultieren könnten. 3. Bezugsbedingungen 3.1 Die Mindestbezugszeit für den Submissions-Anzeiger beträgt 6 Kalendermonate. Der Bezug des Submissions-Anzeigers wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden. Es gilt die dem Kunden mitgeteilte und von ihm akzeptierte aktuelle Abonnementsbestellung. 3.2 Die Abonnementsgebühren werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. 3.3 Rechnungen von der HINTZE GMBH sind mit Bezugsbeginn zur Zahlung fällig. Die Rechnung ist sofort ohne jeden Abzug zu begleichen. Beanstandungen der Rechnungen der HINTZE GMBH sind ausgeschlossen, sofern der Teilnehmer nicht spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt der Rechnung widerspricht. 3.4 Kündigungen müssen mindestens 4 Wochen vor dem 30.6. oder 31.12. des Jahres der HINTZE GMBH schriftlich oder auf elektronischem Wege vorliegen. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung ist das Abonnement nach Ablauf der Mindestbezugszeit jeweils zum Quartalsende kündbar. 3.5 Der HINTZE GMBH steht das Recht zur sofortigen und fristlosen Kündigung zu, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung durch die HINTZE GMBH besteht ebenfalls, wenn es deutliche Hinweise gibt, dass der Kunde die im Submissions-Anzeiger enthaltenen Informationen widerrechtlich verwertet. 4. Änderung der Bezugsbedingungen 4.1 Änderungen oder Ergänzungen der Bezugsbedingungen bedürfen der Schriftform. 4.2 Die HINTZE GMBH ist berechtigt, diese Bezugsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats angemessen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den neuen Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so gelten die neuen Bedingungen ab dem in der Mitteilung genannten Monat. 4.3 Sollten sich die rechtlichen Voraussetzungen für den Bezug des Submissions-Anzeigers ändern oder durch andere Umstände der Bezug des Submissions-Anzeigers ganz oder teilweise eingeschränkt werden, so ist die HINTZE GMBH berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Folgeansprüche jeder Art, die sich aus dieser Kündigung ergeben könnten, sind ausgeschlossen. 5. Schriftform und Gerichtsstand Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind schriftlich vorzunehmen. Erfüllungsort ist Hamburg. Als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. 6. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Bedingung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt bei Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. Dieser Vertrag unterliegt dem nationalen Recht. Nutzungsbedingungen für Online-Leistungen 1. Vertragsgegenstand 1.1 Die Verlag und Druckerei HINTZE GMBH Hamburg, (nachfolgend HINTZE GMBH) stellt dem Nutzer den Online-Zugriff auf Bekanntmachungen für Ausschreibungen über das Internet zur Verfügung. 1.2 Übergabepunkt für die Daten von der HINTZE GMBH ist der Anschluss des Servers von HINTZE GMBH an die Datenleitung der Deutschen Telekom. Die Verantwortung von HINTZE GMBH für die Datenübertragung endet hier. 1.3 Es gelten ausschließlich die vorliegenden Nutzungsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die HINTZE GMBH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 2. Nutzer 2.1 Nutzer ist der Vertragspartner von der HINTZE GMBH, dem von die HINTZE GMBH einen Benutzernamen und ein Kennwort zugeteilt wurde. Die Übertragung der Nutzerkennung an Dritte ist nicht zulässig. Dritte sind auch Zweigstellen des Nutzers. 2.2 Der Nutzer darf die online zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich zum eigenen, betriebsinternen Gebrauch verwenden. 2.3 Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Daten ganz oder teilweise, auf elektronischen Datenträger, per Datenfernübertragung oder als Papierkopien, das Einspeisen von Daten in ein lokales Intranet und die gewerbliche Informationsvermittlung sind nicht gestattet. 3. Leistungsumfang 3.1 Jeder autorisierte Nutzer erhält das Recht, folgende Leistungen in Anspruch zu nehmen: Suchen, Nachschlagen, Speichern und Ausdrucken von Informationen. 3.2 Der Leistungsumfang ist im Übrigen durch die dem Nutzer online und in gedruckter Form zur Verfügung stehende Kurzanleitung definiert. 3.3 Die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen ist mit der HINTZE GMBH gesondert zu vereinbaren. 4. Urheber- und Nutzungsrechte 4.1 Sämtliche Urheberrechte bleiben der HINTZE GMBH vorbehalten. Die vom Nutzer erlangten Daten sind nur für seinen Eigenbedarf bestimmt. Nur insofern erhält er auch die Nutzungsrechte von der HINTZE GMBH. 4.2 Die elektronische Mehrfachnutzung bzw. Verteilung erlangter Daten, z. B. per E-Mail oder Inhouse-Systemen, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. 4.3 Der Nutzer ist nicht berechtigt, die online erhaltenen Informationen zu vervielfältigen, zu vertreiben oder zu verkaufen, zu veröffentlichen oder anderweitig zu übertragen und insofern geschäftsmäßig zu nutzen, sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung mit der HINTZE GMBH getroffen worden ist. 5. Verfügbarkeit des Online-Dienstes 5.1 Der Online-Dienst steht dem Nutzer grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung. Im Wartungsfalle kann das System vorübergehend abgeschaltet werden. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Ansprüche, gleich welcher Art, gegen die HINTZE GMBH geltend zu machen, sofern Wartungsarbeiten oder Störungen in öffentlichen Leitungsnetzen zur Nichtverfügbarkeit der Daten von der HINTZE GMBH führen. 5.2 Dem Nutzer ist bekannt, dass es in Stoßzeiten zu Datenstau-Situationen kommen kann. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichtverfügbarkeit des Online-Dienstes aus diesem Grund sind ausgeschlossen. 5.3 Die HINTZE GMBH hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit von Datenkommunikationseinrichtungen der Deutschen Telekom oder anderer Service-Leister. 6. Mängelrechte, Haftung, Verantwortlichkeiten 6.1 Die HINTZE GMBH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der übermittelten Informationen. Schadenersatzansprüche des Nutzers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wenn wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 6.2 Der Nutzer steht dafür ein, dass er und diejenigen Personen, denen er den Zugang zum Online-System gestattet, nur im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen und unter Beachtung der Nutzer-Hinweise in der Kurzanleitung von dem System Gebrauch machen. 7. Hotline Die HINTZE GMBH stellt eine Hotline zur Verfügung, die montags bis donnerstags in der Zeit von 7.30 bis 15.00 Uhr und freitags bis 14.00 Uhr zur Verfügung steht. 8. Nutzungsgebühren 8.1 Die Nutzungsgebühren werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. 8.2 Die Nutzungsgebühren fallen ab dem Zeitpunkt der Freischaltung des Nutzers für den Datenbank-Zugang an. Die Freischaltung erfolgt unverzüglich nach Eingang des Auftrages bei der HINTZE GMBH. Ein anderer Zeitpunkt muss gesondert vereinbart werden. Die Nutzungsgebühren fallen unabhängig davon an, ob der Online-Dienst von dem Nutzer in Anspruch genommen wird oder nicht. 8.3 Rechnungen von der HINTZE GMBH sind mit Bezugsbeginn zur Zahlung fällig. Die Rechnung ist sofort ohne jeden Abzug zu begleichen. 8.4 Beanstandungen der Rechnungen von der HINTZE GMBH sind ausgeschlossen, sofern der Teilnehmer nicht spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt der Rechnung widerspricht. Macht der Teilnehmer den Missbrauch seiner Nutzerkennung geltend, muss er dafür den Nachweis erbringen. 9. Dauer der Vereinbarung und Vertragsänderungen 9.1 Die HINTZE GMBH ist jederzeit berechtigt, die beim Abschluss dieses Vertrages zugrunde gelegten Nutzungsvereinbarungen mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist. Widerspricht der Nutzer den neuen Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so gelten die neuen Bedingungen ab dem in der Mitteilung genannten Monat. Die HINTZE GMBH wird in der Änderungsmitteilung auf diese Folge des unterlassenen rechtzeitigen Widerspruchs besonders hinweisen. 9.2 Die Mindestbezugszeit für die Online-Leistungen beträgt 6 Kalendermonate. Die Online-Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden. Es gilt die dem Kunden mitgeteilte und von ihm akzeptierte aktuelle Abonnementsbestellung. 9.3 Kündigungen müssen mindestens 4 Wochen vor dem 30.6. oder 31.12. des Jahres der HINTZE GMBH schriftlich oder auf elektronischem Wege vorliegen. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung ist das Abonnement nach Ablauf der Mindestbezugszeit jeweils zum Quartalsende kündbar. Bei befristeten Bezugszeiten läuft das Abonnement automatisch aus. Eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden ist nicht möglich. 9.4 Sollten sich die rechtlichen Voraussetzungen - insbesondere im Bereich des Telekommunikations- und Online-Rechts - für den Betrieb des Internets ändern oder ansonsten der Betrieb ganz oder teilweise eingeschränkt werden, so ist die HINTZE GMBH berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Jedwede Folgeansprüche des Nutzers aus dieser Kündigung sind ausgeschlossen. 10. Vertragsverletzungen und fristlose Kündigung 10.1 Verletzt der Nutzer Bestimmungen des Vertrages, so ist die HINTZE GMBH berechtigt, den Zugriff zum Internet sofort zu sperren und den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen. Der hinreichende Verdacht reicht aus. 10.2 Das Recht zur sofortigen und fristlosen Kündigung steht der HINTZE GMBH auch dann zu, wenn der Nutzer in Zahlungsverzug ist. 10.3 Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzungen des Nutzers bleiben davon unberührt. 11. Datenschutz und Geheimhaltung 11.1 Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass Dritte nicht an seine Nutzerkennung und sein Passwort gelangen können. Die HINTZE GMBH ist dafür verantwortlich, dass alle Personen, die mit der Abwicklung von Eintragungen und der Betreuung des Internet betraut sind, die entsprechenden Datenschutzbestimmungen kennen und beachten. Der Nutzer wird umgehend informiert, falls ungültige bzw. unberechtigte Einwahlversuche unter seiner Nutzerkennung von der HINTZE GMBH erkannt werden. 11.2 Der Nutzer ist darüber unterrichtet, dass eine Anschrift und seine Firmenbezeichnung gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes und gem. § 4 der Verordnung über den Datenschutz bei Dienstleistungen der Deutschen Telekom (TDSV) für Angaben, die den Zweck des Nutzungsvertrages erfüllen, gespeichert und verarbeitet werden. 11.3 Es gilt das Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG). Danach ist die HINTZE GMBH auch berechtigt, personenbezogene Daten des Nutzers zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit diese für die inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (§ 5 Abs. 1 TDDSG). Das gilt auch für die Ermöglichung der Nutzung für den Nutzer sowie für die Abrechnung der Nutzung durch die HINTZE GMBH (§ 6 Abs. 1 TDDSG). 12. Schriftform und Gerichtsstand Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind schriftlich vorzunehmen. Erfüllungsort ist Hamburg. Als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart, wenn der Nutzer Vollkaufmann, juristische Person oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. 13. Sonstiges Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Bedingung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt bei Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. Dieser Vertrag unterliegt dem nationalen Recht. Hamburg, den 31. Dezember 2004 Verlag und Druckerei Hintze GmbH
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