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Drohnen müssen versichert sein

16.05.2017

Sie sind klein, fliegen nahezu lautlos durch die Luft und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit: Drohnen, wegen der vier kleinen Rotoren, die das Gerät wie einen Hubschrauber vom Boden abheben lassen, auch Quadro- oder Multicopter genannt. Was viele nicht wissen: Anders als beispielsweise ferngesteuerte Autos müssen Drohnen versichert sein. Denn um eine Flugdrohne zu steuern, braucht es Übung. Wer Pech hat, richtet damit Sach- oder gar Personenschäden an. Daher kommen Drohnenbesitzer um eine Haftpflichtversicherung nicht herum. „Wird jemand durch eine fliegende Drohne verletzt, springt die private Haftpflichtversicherung nicht immer ein“, weiß Michael Groß, Hauptabteilungsleiter von den Barmenia Allgemeine Versicherung.

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Wenn eine ferngesteuerte Drohne abstürzt, sind Sach- und Personenschäden nicht ausgeschlossen. Allerdings zahlt die Haftpflichtversicherung nicht in jedem Fall.

Foto: absurdovruslan / Fotolia / Barmenia

„Hobby-Piloten sollten daher besser rechtzeitig Rücksprache mit ihrer Versicherung halten.“ Wenn der Standardschutz nicht ausreicht, muss die Versicherung erweitert werden. So sind beispielsweise im Top- und Premium-Schutz der Barmenia Privathaftpflicht drei versicherungspflichtige Flugmodelle abgesichert.

Für mehr Sicherheit in der Luft sollten einige Grundregeln beim Fliegen einer Drohne beachtet werden: Die Flugdrohne sollte immer in Sichtweite des Piloten bzw. in einem Umkreis von 300 m bleiben. Zudem darf die Drohne nicht höher als 100 m emporsteigen. Zu Flughäfen und Fluglandeplätzen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 km eingehalten werden. Um sicher zu fliegen, immer ausreichenden Abstand zu Menschen, öffentlichen Verkehrswegen und Hochspannungsleitungen einhalten.

Informationen: www.barmenia.de

  Quelle: txn.


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