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Makler-Honorar aushandeln

19.05.2017

Wer den Makler beauftragt, der bezahlt ihn auch. Was das „Bestellerprinzip“ ist, das hat sich inzwischen herumgesprochen. Allerdings ist noch nicht überall bekannt, wann es angewendet wird, so beobachtet der Verband Privater Bauherren (VPB). Wer bestellt, der bezahlt – das gilt bislang nämlich nur bei der Vermietung von Wohnraum, nicht beim Verkauf. Gleich, ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt, beim Verkauf gibt es laut VPB bislang keine rechtliche Regelung. Zwar wird inzwischen in der Politik diskutiert, ob das Bestellerprinzip in Zukunft auch beim Verkauf gelten soll, aber bis das geregelt ist, können Käufer und Verkäufer die Höhe der Maklergebühr (Courtage) und ihre Aufteilung untereinander frei aushandeln. Damit ist eine gewisse Verfügungsmasse verbunden, die vielleicht manchen Kaufabschluss beschleunigt.

  Quelle: www.vpb.de


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