| Vergaberecht |
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Aktuelles
zur Reform des Vergaberechts
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Das Bundeswirtschaftministerium (BMWi) hat auf Nachfrage
mitgeteilt, dass mit der Vorlage eines ressortabgestimmten
Referentenentwurfs zur Novelle des Vergaberechts (GWB, VgV)
im Januar 2008 zu rechnen ist.
Als wesentlicher Streitpunkt hatte sich in den vergangenen
Wochen die Frage nach der weitergehenden Öffnung des
Vergaberechts für „vergabefremde Aspekte“
(Sozialkriterien) erwiesen. Bevor der Referentenentwurf öffentlich
zugänglich gemacht wird, steht noch eine Abstimmung auf
Staatssekretärsebene an. Dem Vernehmen nach wird der
Novellierungsvorschlag nunmehr eine Regelung zur Beachtung
sozialer Aspekte im Vergabeverfahren beinhalten (§ 97
Abs. 4 GWB). Voraussetzung: Es muss sich im Einzelfall um
eine zusätzliche Bedingung für die Ausführung
eines Auftrags handeln. Der Novellierungsvorschlag wird zudem
eine Regelung zur so genannten In-House-Vergabe enthalten.
Eine Freistellungsregelung für interkommunale Kooperationen
soll es – entgegen dem Vorschlag des DStGB – zunächst
nicht geben. Neben weiteren Änderungen ist schließlich
auch eine Neuregelung zur Kostentragung im Falle der Antragsrücknahme
durch einen Bieter vorgesehen. Hier scheint das BMWi einem
Vorschlag des DStGB zu folgen, der bereits mehrfach eine entsprechende
Anpassung im GWB eingefordert hatte.
Parallel zur Überarbeitung von GWB und VgV laufen
auf Bundesebene auch die Arbeiten zur Novellierung von VOB/A
sowie VOL/A. Es ist vorgesehen, ebenfalls bis Januar / Februar
2008 Neufassungen vorzulegen, welche dann im Hauptausschuss
„Allgemeines“ des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses
für Bauleistungen (DVA) sowie im Deutschen Verdingungsausschusses
für Leistungen (DVAL) beraten werden sollen. Die Anhörung
der beteiligten Kreise ist bis Mitte des kommenden Jahres
beabsichtigt. Fraglich wird sein, ob die beabsichtigte Angleichung
von VOB/A und VOL/A tatsächlich gelingen wird. |
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