"Der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform
benachteiligt Bauunternehmen mit größerem vermieteten
Immobilienbesitz ohne jegliche sachliche Rechtfertigung".
Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper,
vor den ersten Beratungen des Gesetzentwurfes im Deutschen
Bundestag am 15. Februar 2008 in Berlin.
Die für Betriebsvermögen vorgesehene sog. Verschonungsregelung,
die einen Abschlag von 85 Prozent vorsehe, wenn bestimmte
Bedingungen erfüllt seien, greife bei Betrieben, deren
Vermögen zu mehr als 50 Prozent aus Verwaltungsvermögen
bestehe - und hierzu zählen vermietete Immobilien - nicht.
"Damit wird bei ansonsten gleicher Tätigkeit zwischen
begünstigten und nicht begünstigten Betrieben unterschieden.
Dies ist eine nicht hinnehmbare Zweiklassengesellschaft",
kommentierte Knipper die geplante Neuregelung. Es sei keineswegs
akzeptabel, wenn eine Gruppe von Unternehmen zu Verlierern
der Reform werde, indem unveränderte Steuersätze
bei deutlich erhöhten Bemessungsgrundlagen Anwendung
fänden. Hier müsse dringend nachgebessert werden,
so dass auch Verwaltungsvermögen von der Begünstigung
erfasst werde.
(Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.) |
|