"Die Bauindustrie begrüßt
den Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS), mit dem die Vergabestellen des Bundeshochbaus
aufgefordert werden, bei freihändigen Vergaben und beschränkten
Ausschreibungen ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb
nur noch solche Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern,
die ihre Eignung durch eine Eintragung in die Liste der präqualifizierten
Unternehmen nachgewiesen haben". Dies erklärte der
Leiter des Kompetenzzentrums Präqualifikation des Hauptverbandes
der Deutschen Bauindustrie, RA Eckart Drosse, am 15.02.2008
in Wiesbaden. "Dieser Erlass, der ab
dem 1. Oktober in Kraft tritt, stellt einen Schritt in die
richtige Richtung zur Vereinfachung von Vergabeverfahren und
zur Verbesserung der Qualität dar", so Drosse. Allerdings
dürfe man hier nicht stehen bleiben. Drosse appelliert
an die übrigen Bundesbehörden, insbesondere den
Bundesstraßenbau, und auch die Länder und Kommunen,
dem Vorbild des Bundeshochbaus zu folgen. Nur wenn alle öffentlichen
Auftraggeber das Instrument der Präqualifikation nutzen
würden, könne auch ein hinreichendes Interesse der
Bieter geweckt werden, sich zu präqualifizieren. Dies
sei jedoch Voraussetzung, dass der gewünschte ordnungspolitische
Erfolg eintrete.
Gleichzeitig fordert er auch die Unternehmen der Bauwirtschaft
auf, von der Möglichkeit der Präqualifikation Gebrauch
zu machen und sich in die Liste präqualifizierter Unternehmen,
die seit Januar 2006 vom Verein für die Präqualifikation
von Unternehmen e.V. geführt wird, eintragen zu lassen.
Die Vorteile seien offensichtlich. Neben einer deutlichen
Reduzierung der Belastung beim Einholen der verschiedenen
Eignungsnachweise dokumentiere das Unternehmen damit seine
Zuverlässigkeit und vermeide den Ausschluss des Angebotes
aus formellen Gründen wegen unvollständiger oder
nicht aktueller Eignungsnachweise.
Weitere Informationen zur Präqualifikation sind abrufbar
unter www.pq-verein.de.
(Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.) |
|