Nach Auskunft des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist in kürze
mit der Vorlage eines Referentenentwurfs zur Novellierung
des GWB zu rechnen.
Derzeit steht noch eine abschließende Prüfung durch
das BMWi sowie eine letzte Runde der Abstimmung mit den beteiligten
Ressorts aus. Dem Vernehmen nach ist es nicht ausgeschlossen,
dass noch im März 2008 eine Verbändeanhörung
zum Referentenentwurf durchgeführt wird. Eine erste Kabinettsbefassung
könnte folglich noch im April 2008 erfolgen.
Inhaltlich hat sich die Bundesregierung darauf verständigt,
soziale Aspekte sowie Umweltkriterien im Vergaberecht verstärkt
zu berücksichtigten. Diesbezüglich ist an eine
Ergänzung des § 97 Abs. 4 GWB gedacht, die im
Wesentlichen an die Formulierungen der Art. 26 und 38 der
Vergabekoordinierungsrichtlinie (RL 2004/18/EG) anknüpfen
soll. Da sich § 97 Abs. 4 GWB in seiner derzeitigen
Fassung im Kern auf die Eignungskriterien im Vergabeverfahren
bezieht, bleibt abzuwarten, wie die potenzielle Neuregelung
zu lesen und insbesondere in der kommunalen Vergabepraxis
umzusetzen sein wird.
Der Referentenentwurf des BMWi wird sich darüber hinaus
mit dem Thema „Mittelstandsförderung“ (Redaktionelle
Überarbeitung des § 97 Abs. 3 GWB) beschäftigen
und auch die aktuelle Problematik „Städtebauliche
Verträge und Vergaberecht“ aufgreifen. Aus kommunaler
Sicht ist zudem begrüßenswert, dass in §
99 GWB an eine klarstellende Regelung zu In-House-Geschäften
gedacht wird.
Weitere, aus kommunaler Sicht positiv zu bewertende Neuregelungen
werden sich mit der Voraberteilung des Zuschlags (§
115 Abs. 2 GWB) sowie mit der Kostentragung im Falle der
Antragsrücknahme durch den Antragsteller (§ 128
Abs. 4 GWB) beschäftigen. Weitere Änderungen betreffen
den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 110 Abs. 1 und 2 GWB),
die Festlegung von Gebührenhöhen (§ 128 Abs.
2 GWB) sowie die Übernahme des § 13 Vergabeverordnung
(VgV) in das GWB.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wird an dieser
Stelle über die Vorlage des Referentenentwurfs aktuell
berichten.
Neben der Überarbeitung des GWB steht zudem eine Novellierung
der Verdingungsordnungen an. Die Arbeitsgruppe VOB/A des
DVA hat diesbezüglich eine überarbeitete Fassung
der VOB/A fertig gestellt, die am 03.03.2008 im Hauptausschuss
Allgemeines (HAA) des DVA abschließend beraten werden
soll. Mit der Beibehaltung der Trennung von Ober- und Unterschwellenbereich
setzt der Entwurf den Beschluss des HAA vom 30.10.2007 um.
Zudem scheint das Ziel erreicht worden zu sein, die Anzahl
der Paragrafen von bislang 32 auf 22 Basis-Paragrafen zu
reduzieren. Die Abstimmung von Struktur und Inhalt der VOB/A
mit der zukünftigen VOL/A bleibt weiteren Beratungen
vorbehalten, die derzeit unmittelbar zwischen Bau- und Wirtschaftsministerium
geführt werden.
Nach wie vor ist es erklärtes Ziel innerhalb der Bundesregierung,
die Novellierung von VOB/A und VOL/A im Gleichklang umzusetzen.
Mit Blick auf die Überarbeitung der VOL/A ist zudem
zu berücksichtigen, dass das BMWi derzeit mit der Auswertung
eines Gutachtens zur Standardkostenmessung öffentlicher
Vergabeverfahren beschäftigt ist. Auf der Grundlage
der Gutachtenergebnisse sowie im Abgleich mit der VOB/A-Novelle
soll das weitere Verfahren zur Überarbeitung der VOL/A
vorangetrieben werden. Die kommunalen Spitzenverbände
sind sowohl im DVA als auch im DVAL vertreten. |
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