Architekten und Ingenieure müssen
heute nicht nur die technischen Regeln des Bauens beherrschen,
sondern sie sollen sich darüber hinaus auch mit komplizierten
rechtlichen Spezialfragen auskennen. Damit sind sie aber
häufig überfordert, denn gerade die Vertragsgestaltung
im Bauwesen erfordert Spezialwissen, das selbst ein erfahrener
Planer nicht haben kann.
Kluge Architekten, vorausschauende Ingenieure und vorsichtige
Bauherren sollten deshalb frühzeitiger einen Baurechtsanwalt
zu Rate ziehen, empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft Bau- und
Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein
(DAV).
Außer dem Entwurf und der Realisierung von Neubauten
übernehmen Architekten die energetische Sanierung von
Gebäuden und die Renovierung von Baudenkmälern,
sie kümmern sich um verdichtetes Bauen im Bestand,
spezialisieren sich auf Projektsteuerung und Facility-Management
oder arbeiten als Sachverständige. Traditionell sieht
sich der Planer als treuhänderischer Sachwalter seines
Bauherrn und übernimmt für ihn zahlreiche Aufgaben
neben Planung und Bauleitung. Das ist nicht ungefährlich,
warnt die ARGE Baurecht. So ist beispielsweise das Prüfen
der von den Handwerkern eingereichten Rechnungen eine äußerst
haftungsträchtige Aufgabe, wie die jüngere Rechtsprechung
zeigt. Rechnungsprüfung bedeutet nämlich, der
Architekt muss prüfen, ob die abgerechneten Leistungen
tatsächlich erbracht wurden und die Abrechnung den
vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Dies setzt bei
Bauverträgen, denen die VOB/B zugrunde liegt, fundierte
Kenntnisse des Vergütungssystems voraus. Prüft
der Architekt falsch, dann kann ihn sein Bauherr und Auftraggeber
dafür haftbar machen.
Architekten und Ingenieure, so mahnt die ARGE Baurecht,
müssen heute im eigenen Interesse Risikovorsorge treffen.
Baufachanwälte können dabei entscheidend weiterhelfen
- unter anderem durch rechtssicheren Schriftverkehr. Des
weiteren unterstützen Baujuristen Architekten und Ingenieure
bei Abwicklung und Beschleunigung von Abrechnungsstreitigkeiten,
sie helfen auch bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen
und bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Sie
beraten ferner beim Umgang mit dem Haftpflichtversicherer,
etwa zur Sicherung des Versicherungsanspruchs.
Unentbehrlich für jede erfolgreiche Zusammenarbeit
sind klare Verträge. Sie regeln Zuständigkeiten,
Abläufe, Honorar- und Haftungsfragen, aber auch komplexe
juristische Sachverhalte wie beispielsweise die korrekte
Vereinbarung von Vertragsstrafen im Werkvertrag. Wer dabei
als Planer auf Nummer sicher gehen und keine bösen
Überraschungen erleben möchte, der sollte sich
bei der Gestaltung seiner Verträge stets im Vorfeld
baujuristischen Rat holen.
Empfehlenswert, so die ARGE Baurecht, ist für Architekten
und Ingenieure in diesem Zusammenhang auch die Vereinbarung
der SOBau. Diese "Schlichtungs- und Schiedsordnung
für Baustreitigkeiten" erleichtert allen am Bau
Beteiligten die Abwicklung ihrer Geschäfte. Wird die
SOBau von Beginn an vereinbart und kommt es zu Konflikten
auf der Baustelle, dann können die Vertragspartner
sofort den Schlichter anrufen, der unverzüglich tätig
wird und innerhalb kürzester Zeit als Neutraler gemeinsam
mit den Parteien nach praktikablen Kompromissen und Lösungen
sucht. Ziel der Schlichtung ist es, so die ARGE Baurecht,
teure Bauverzögerungen und langjährige Rechtsstreitigkeiten
mit ungewissem Ausgang zu vermeiden.
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