| Unbegrenzte Ausschreibungen | 3. EUROFORUM-Jahrestagung
"Deutscher Vergaberechtstag 2008"
11. und 12.
Juni 2008, Mövenpick Hotel Berlin
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Die lang erwartete zweite Stufe der
Vergaberechtsreform steht vor der Tür: Der Referentenentwurf
des Bundeswirtschaftsministeriums vom 3. März 2008
enthält neben Regelungen zum Anwendungsbereich Themen
wie die De-facto-Vergabe, das Nachprüfungsverfahren,
die Stärkung des Mittelstandes durch Losvergabe sowie
die Berücksichtigung vergabefremder Aspekte.
Weiterhin enthält die angedachte Novellierung Regelungen
zum den Themen Grundstücksveräußerung und
Inhouse-Vergabe. Über den Referentenentwurf informiert
als Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie Herr Dr. Fridhelm Marx auf dem Deutschen
Vergaberechtstag am 11. und 12. Juni 2008 in Berlin. Außerdem
stellt er das Anwendungsfeld des europäischen Vergaberechts
dar. Auch die Beiträge der übrigen Referenten werden
auf die geplanten Änderungen eingehen und somit die
Sichtweisen der obersten Gerichte (BVerfG, BGH, OLG) der
Ministerien (Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium)
und des Bundeskartellamtes zu einzelnen Aspekten der geplanten
Reform widerspiegeln.
Der in der jüngeren Vergangenheit für viel Wirbel
sorgende Ahlhorn-Beschluss und Nachfolgeentscheidungen des
Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf haben die Bauvorhaben
vieler Städte und Kommunen gestoppt. Nach dem Urteil
des OLG müssen Projekte nun europaweit ausgeschrieben
werden. Kritiker des Urteils befürchten, dass die Rechtssprechung
aus Düsseldorf Investitionen bremse. Die Vergabekammer Darmstadt gibt nun zumindest teilweise
Entwarnung. Nach dem hessischen Urteil, sei ein öffentlicher
und deshalb ausschreibungspflichtiger Auftrag auch ein Austauschvertrag.
Auch die von den Düsseldorfer Richtern festgestellte
Baukonzession käme nicht immer in Frage, denn das Recht
zur Nutzung eines Grundstücks sei etwas anderes als
das Recht zur Nutzung des Bauwerks. Heinz-Peter Dicks, Vorsitzender
Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, wird den Hintergrund
der Entscheidungen des Gerichts erläutern und legt
dar, welche Auswirkungen die geplanten Gesetzesänderungen
auf die Entscheidungspraxis haben werden.
Die Auswirkungen der Neuherausgabe der VOB/A 2008 auf die
tägliche Beschaffungspraxis erläutert Dr. Rüdiger
Kratzenberg (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen). Kratzenberg geht in seinem Vortrag weiterhin
auf anwenderfreundliche Prüfungs- und Wertungsprozesse
sowie auf das Erbringen von Eignungsnachweisen durch Eigenerklärung
bzw. Präqualifikationsverfahren ein. Die Vorsitzende
der 3. Vergabekammer des Bundes, Dr. Gabriele Herlemann
(Bundeskartellamt) stellt die Auswirkungen von Ausschlussgründen
auf die Rechtsstellung des Antragstellers im Vergabenachprüfungsverfahren
dar. Das Thema Rechtschutz ist auch Gegenstand der aktuellen
Reformbestrebungen.
Die von der EUROFORUM Deutschland GmbH veranstaltete Jahrestagung
zum Vergaberecht greift ebenfalls die aktuelle Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs auf. Jochen Gröning erläutert
unter anderem die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs
aus § 126 GWB und gibt Aufschluss über die Anspruchsberechtigten
aus culpa in contrahendo. Die Grundrechtsposition der Teilnehmer an Vergabeverfahren
erklärt Dr. Reinhard Gaier, Richter am Bundesverfassungsgericht.
Der Rechtsexperte beantwortet in seinem Vortrag die Frage,
welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Rechtsschutz
im Vergabeverfahren gestellt werden können und welche
Position die Feststellungsklage bei der Verwirklichung des
Rechtsschutzgebotes einnimmt.
Quelle: ots
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