Pflicht
ab 2009 | Wärme aus Erneuerbaren Energien -
Häuslebauer heizen mit Sonne, Erdwärme oder Holz
|
Ab Anfang 2009 müssen
Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare
Energien abdecken. Das jetzt verabschiedete Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) schreibt verbindlich den Einsatz von Solaranlagen,
Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor. Die Deutsche Energie-Agentur
GmbH (dena) informiert, was das neue Gesetz für Bauherren
bedeutet.
Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Wärmebedarf
von derzeit gut 6 Prozent auf 14 Prozent steigen. Dabei
gilt: Je höher der Effizienzstandard des Gebäudes,
desto niedriger der Aufwand für die Wärmeversorgung.
Neben den klimaschonenden Effekten hat das Wärmegesetz
auch einen ganz praktischen Nutzen für Hausbesitzer:
"Wer Erneuerbare Energien für die Beheizung seines
Gebäudes einsetzt, macht sich unabhängiger von
der Preisentwicklung fossiler Energieträger" erläutert
dena-Geschäftsführer Stephan Kohler.
Zukünftige Hausbesitzer, die Erneuerbare Energien in
ihre Energieversorgung integrieren möchten, können
auf ausgereifte Techniken zurückgreifen und zwischen
verschiedenen Einsatzmöglichkeiten wählen:
Thermische Solaranlagen Eine Solaranlage liefert in den warmen
Monaten genug Energie, um den Trinkwarmwasserbedarf eines
Hauses zu decken. Größere Anlagen können auch
einen Teil der Raumwärme mit abdecken. Allerdings benötigen
Solaranlagen immer ein zusätzliches Heizsystem. Gut geeignet
sind dazu beispielsweise effiziente Brennwertgeräte,
Holzheizungen oder Wärmepumpen. Solaranlagen müssen
mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs decken. Bei Ein-
und Zweifamilienhäusern ist eine Kollektorfläche
von 4 Prozent der Nutzfläche ausreichend: Das wäre
bei einem typischen 150 m²-Neubau eine Solaranlage mit
6 m² Kollektoren. Vorteil der Solaranlagen: Die Sonne
stellt keine Rechnung.
Holzheizung: Der traditionelle Energieträger Holz erlebt
eine Renaissance als moderner Brennstoff: Holzpellets sind
zu Stäbchen gepresstes Restholz und werden zur Beheizung
von Ein- oder Mehrfamilienhäuser eingesetzt. Holz ist
ein nachwachsender Rohstoff, der fast CO2-neutral verbrennt.
Wer sich für diese Variante entscheidet, muss mindestens
die Hälfte der benötigten Wärme durch die
Holzheizung decken. Moderne Holzpelletheizungen funktionieren
genauso komfortabel und verlässlich wie konventionelle
Heizsysteme. Neben Holzheizungen kann das Gesetz auch durch
den Einsatz von Biogas oder Bioöl erfüllt werden.
Wärmepumpe: Eine Wärmepumpe nutzt die Umgebungswärme
aus dem Erdreich, dem Wasser oder der Luft. Mindestens die
Hälfte des Wärmebedarfs muss durch die Wärmepumpe
gedeckt werden. Wärmepumpen werden mit Strom angetrieben.
Je höher die Temperatur der Umgebung und je geringer
die zum Heizen benötigte Temperatur, desto effizienter
arbeitet die Wärmepumpe. Erdwärmepumpen in sehr
gut gedämmten Gebäuden sind daher besonders effizient.
Eine hohe Energieeffizienz ist sinnvoll, weil sich auch für
den benötigten Wärmepumpenstrom die Energiepreise
am Markt entwickeln werden. Das gleiche gilt natürlich
auch für Holz als Energieträger.
Alternativen: Hauseigentümer, die keine Erneuerbaren
Energien nutzen können oder wollen, können Ersatzmaßnahmen
durchführen, die zu einer deutlichen Verbesserung der
Energieeffizienz des Gebäudes führen. Beispielsweise
kann der Bauherr den Energiebedarf des Hauses so verringern,
dass er um 15 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen
liegt. Bezieht der Bauherr seine Wärme aus einem Nah-
oder Fernwärmenetz aus Kraft-Wärme-Kopplung, hat
er ebenfalls die Anforderungen des Gesetzes erfüllt.
Energieberatung: "Die Gestaltungsmöglichkeiten zum
Einsatz Erneuerbarer Energien sind vielfältig. Gut beraten
ist, wer vor Baubeginn einen Energieberater hinzuzieht. Dieser
erarbeitet eine auf das jeweilige Gebäude maßgeschneiderte
Lösung," rät Stephan Kohler. Und nicht nur
bei Neubauten ist der Einsatz Erneuerbarer Energien sinnvoll,
gerade im Gebäudebestand schlummern große Einsparpotenziale.
Der Bund fördert dazu den Einsatz Erneuerbarer Energien
im Marktanreizprogramm mit attraktiven Zuschüssen.
Quelle: ots |
|
|
|