Beim Erwerb eines Eigenheims
geht es nicht nur um viel Geld, sondern auch um die Abwicklung
eines vielschichtigen Kaufvertrages. Käufer und Verkäufer
sind angehalten, Vertragsmängel oder Pannen bei der
Kaufabwicklung nach Möglichkeit auszuschließen.
Andernfalls kann der Eigentumsübergang scheitern.
Damit ein rechtswirksamer
Kaufvertrag zustande kommt, sollten Investoren wissen, wie
der Immobilienerwerb funktioniert und auf was dabei zu achten
ist.
Individuelle Bedingungen aushandeln
"Der Kauf einer Immobilie geschieht stets in mehreren
Schritten", erklärt Robert Anzenberger, Vorstand
des bundesweit tätigen Immobiliendienstleisters PlanetHome.
Dabei sichert sich der Käufer peu à peu die
Rechte an der Immobilie, der Verkäufer im Gegenzug
den vereinbarten Kaufbetrag. Bevor es zum eigentlichen Notartermin
kommt, sollte man mit dem Verkäufer alle wesentlichen
Konditionen und Vertragsdetails aushandeln.
Etwa: Welche Mängel weist das Objekt derzeit auf? Wer
beseitigt diese und wann geschieht das? Zu welchem Zeitpunkt
kann der neue Eigentümer einziehen? Wie viel soll die
Immobilie kosten und wann fließt das Geld? "Beim
Aushandeln der Vertragskonditionen und dem Besuch beim Notar
kann die Mitwirkung eines Maklers hilfreich sein",
rät Anzenberger. Schließlich kenne dieser die
häufigsten Fehlerquellen sowie verborgene Fallstricke.
Bei strittigen oder unklaren Punkten könne der Makler
auch zwischen den Parteien vermitteln.
Die Mängelerfassung und -beseitigung ist häufig
ein Knackpunkt bei der Vertragsgestaltung. Als Grundprinzip
gilt: Ihre Regulierung ist Verhandlungssache. So können
Mängel oder Unzulänglichkeiten am Objekt oder
Grundstück zum Beispiel über den Verkaufspreis
geregelt werden. Bei Altbauten besteht die Praxis, nur selten
umfangreiche Haftungsrechte zu übernehmen; bei neueren
Eigentumswohnungen sollte man sich vergewissern, dass für
Instandhaltungsmaßnahmen ausreichend Rücklagen
vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, kann ein Ausgleich
über den Verkaufspreis erfolgen. Beim Erstellen der
Mängelliste sollten Käufer darauf achten, dass
der Verkäufer zusichert, dass ihm keine versteckten
Mängel bekannt sind. Durch diese Vertragsklausel kann
der Altbesitzer auch im nachhinein noch haftbar gemacht
werden.
Notar überwacht Eigentumsübergang
Sind sich beide Seiten einig, folgt der Gang zum Notar.
Dieser veranlasst die nächsten Schritte: Er beantragt
die Auflassungsvormerkung, lässt die alte Grundschuld
löschen und veranlasst die Gemeinde, auf ihr Vorkaufsrecht
für das Grundstück zu verzichten. Gemeinsam mit
dem Notar oder dem Makler nimmt der Käufer Einblick
in das Grundbuch. Daraus ist zum Beispiel ersichtlich, wem
die Immobilie tatsächlich gehört und wie hoch
sie aktuell belastet ist. Ist der Grundbuchauszug unverständlich,
so kann sich der Käufer die Einzelheiten von den Experten
erklären lassen. Auf diese Weise werden nicht nur Unklarheiten
beseitigt, sondern auch unangenehme Überraschungen
ausgeschlossen.
Der Eigentumsübergang geschieht durch die Umschreibung
im Grundbuch. Dieser Vorgang kann etliche Tage dauern und
wird vom Notar überwacht. Solange die Grundbuchänderung
nicht geschehen ist, bleibt der Alt-Eigentümer rechtlich
gesehen Besitzer der Immobilie. Ist der neue Eigentümer
in das Grundbuch eingetragen, kann der Kaufpreis in Richtung
Verkäufer fließen. Mit der formalen Umschreibung
befreit sich der Alt-Eigentümer von seinen Verpflichtungen,
der neue Eigentümer tritt in seine Nachfolge. Für
die einzelnen Schritte des Eigentumsübergangs ist die
Unterstützung durch Immobilienprofis grundsätzlich
anzuraten. "Makler und Notare haben die Pflicht, die
Vertragsparteien umfassend zu beraten und für eine
korrekte Abwicklung des Geschäfts zu sorgen",
klärt Anzenberger auf. Das sorgt für ein hohes
Maß an Sicherheit. Wer unsicher ist, welcher Makler
für ihn der Richtige ist, der sollte nach vertraglich
gebundenen Beratern Ausschau halten, die ihre Dienste im
Rahmen anerkannter Immobilienvermittler anbieten.
Weiterführende Informationen unter www.planethome.de
Quelle: ots
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