"Mit seiner Absage
an den geplanten Zwang zur Fach- und Teillosvergabe bricht
der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundesrates eine
Lanze für die ökonomische Vernunft im Vergaberecht".
Mit diesen Worten kommentierte heute in Berlin der
Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Empfehlung des federführenden
Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundesrates zur geplanten
"Mittelstandsklausel" (§ 97 Abs. 3 GWB) im
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des
Vergaberechts (BR-Drucksache 349/1/08). Der Wirtschaftsausschuss
stelle zu Recht fest, dass der überzogene Zwang zur
Aufteilung aller öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen
in sog. Fach- und Teillose mit dem obersten Ziel des Vergaberechts
kollidiere, nämlich der Gewährleistung eines wirtschaftlichen
Einkaufs. Die deutsche Bauindustrie fordere deshalb den
Deutschen Bundesrat auf, in seiner Sitzung am 4. Juli 2008
dem Votum seines Wirtschaftsausschusses zu folgen. Knipper:
"Jede andere Entscheidung geht an der Praxis am deutschen
Baumarkt vorbei".
Das Bundeskabinett hatte Ende Mai 2008 den Entwurf eines
Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen
und an den Bundesrat weitergeleitet. Der Entwurf sieht unter
dem Stichwort "Mittelstandsklausel" vor, dass
alle öffentlichen Aufträge zwingend in Fach- und
Teillosen zu vergeben sind. Die Bauindustrie hatte dies
heftig kritisiert, weil eine solche Regelung speziell mittelständische
Bauunternehmen, die „Komplettleistungen“ anbieten,
erheblich diskriminieren würde. Der federführende
Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundesrates hatte in
seinen Empfehlungen zwar dafür votiert, bei der öffentlichen
Auftragsvergabe Mittelstandsaspekte besser zu berücksichtigen,
gleichzeitig aber kritisiert, dass der Entwurf der Bundesregierung
weit über das Ziel hinausschieße und den Unternehmen
unnötige bürokratische Pflichten aufbürde.
Wie die Ausschüsse des Deutschen Bundesrates ebenfalls
feststellen, sei die Diskriminierung großer Teile
des deutschen Mittelstandes auch nicht dadurch zu vermeiden,
dass im Ausnahmefall mehrere Fach- und Teillose gemeinsam
vergeben werden dürften, stellte Knipper klar. Da diese
nach dem Wortlaut der Norm zunächst zu bilden seien,
laufe diese Regelung faktisch ins Leere. Auch deshalb sollte
sich der Deutsche Bundesrat dazu entschließen, sich
dem Votum seines Wirtschaftsausschusses und damit der wirtschaftlichen
Vernunft anzuschließen.
Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
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