Was muss das für ein Gefühl sein zu sehen, einen
Kollegen, mit dem man viele Jahre zusammengearbeitet hat,
in einer riesigen Blutlache zerquetscht unter seiner Maschine
liegen zu sehen und herausziehen zu müssen. Es zerreißt
einem das Herz. Ich habe selbst über 10 Jahre solche
Maschinen wie Gummiradwalzen gefahren und fast 20 Jahre
im Asphaltbau gearbeitet, Oft genug sieht man den Kollegen
im letzten Moment, der sich beispielsweise bückt um
beim Asphalteinbau ein Fugenband einzubauen.
Es muss halt alles schnell gehen, dass Material wird kalt
und der Termin ist zu halten. Manchmal, gerade an kalten
Tagen dampft der Asphalt und behindert die Sicht zusätzlich.
Der Kollege denkt, der sieht dich doch im Spiegel. Wenn
man aber gerade auf die andere Seite schaut um nicht mit
der anderen Walze die nach vorne kommt zusammenzustoßen,
ist es schon passiert. So ist es auch in der Zeitschrift
der Berufsgenossenschaft unter der Rubrik "Aus Unfällen
lernen" nachzulesen.
Doch lernen tut da niemand was draus.
Das Sterben und das
Leid geht weiter:
- 19.03. Sarnow. 55-jährigerArbeiter einer Tiefbaufirma
aus Anklam auf Feldweg von Bagger überrollt und getötet.
- 08.05 Aachen-Walheim. Mit schwersten Verletzungen ist
eine 69-jährige Fußgängerin ins Klinikum
eingeliefert worden. Sie war von einem Bagger erfasst und
überrollt worden.
- 29.05. Nordhausen. Tödlicher Arbeitsunfall. Nach
ersten Erkenntnissen der ist dabei ein 57-jähriger
Bauarbeiter von einem Bagger überrollt worden. Der
alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod des aus Windehausen
stammenden Mannes feststellen.
- 11.06. Hohenstein-Ernstthal/Chemnitz. Bauarbeiter von
rückwärtsfahrendem Bagger getötet. Der Baggerfahrer
setzte sein Stahlungetüm einige Meter zurück -
übersah dabei aber seinen Kollegen. Der Mann wurde
von der Baggerkette gegen die Stachelwalze gepresst. Hilflos
mussten die Kollegen mitansehen, wie das tonnenschwere Gefährt
Daniel S. zerquetschte. Blutüberströmt brach er
zusammen, berichtete die Sächsische Zeitung.
- 01.07. Hamburg. Am Dienstag ist ein 58-jähriger Mann
von einem Radlader überfahren und getötet worden.
Ein 59-jährige Fahrer eines Radladers übersah
den Mann und erfasste ihn mit seinem 20 t schweren Fahrzeug.
Der Arbeiter erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen.
- 03.07. Strobl (A) Ein 40-jähriger Baggerfahrer übersah
beim Rückwärtsfahren einen 58-jährigen Arbeiter,
der mit Straßenkehrarbeiten beschäftigt war.
Der Bagger überrollte die Beine des Arbeiters, wodurch
dieser schwerste Verletzungen erlitt.
Wie können denn solche Unfälle verhindert werden?
Zu den genannten Unfällen kann und möchte ich
keine Aussage machen, da es sich um Zeitungsberichte handelt.
Die genaue Unglücksursache ermitteln Polizei, Gewerbeaufsicht
und Berufsgenossenschaft. Auffällig ist aber, dass
fast in allen Berichten von mangelnder Sicht und rückwärtsfahrenden
Maschinen gesprochen wird. Zwei Schuldige stehen in der
Regel sofort fest. Der Überfahrende hat eine Mitschuld
weil er sich im Gefahrenbereich aufgehalten hat. Das halte
ich schon für zynisch. Der Fahrer hat Schuld weil er
den Kollegen nicht gesehen hat. Ein Baggerfahrer wurde in
einem ähnlichen Fall wegen fahrlässiger Tötung
verurteilt.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass sich
der Baggerfahrer vor dem Zurücksetzen des Baggers davon
hätte überzeugen müssen, dass dies gefahrlos
möglich ist.
Originaltext der Urteilsbegründung: "Sie (der
Baggerfahrer) waren gehalten, sich entweder durch ordnungsgemäßen
Blick in Ihre Spiegel oder durch Drehen Ihres Baggers und,
wenn Ihnen dies nicht möglich war, durch eigene Erkundigung
davon zu überzeugen, dass Sie gefahrlos zurückfahren
konnten. Jedenfalls konnten Sie sich nicht darauf verlassen,
dass in einem in Ihrer tatsächlichen Stellung nicht
einsehbaren Bereich sich niemand aufhält."
Opfer werden zu Tätern. Doch die Unfälle hätten
vermutlich verhindert werden können. Und zwar, wenn
die Maschinen mit Rückraumüberwachungssystemen
wie Kamera/Monitor oder Ultraschall, Radar usw. ausgerüstet
gewesen wären. Das ist heute an jedem Mittelklassewagen
Standard.
Technische Möglichkeiten zur Verringerung der Unfallrisiken
sind vorhanden. Und sie sind längst vorgeschrieben.
Diese sind bewährt, praxistauglich, fehlersicher und
auch wirtschaftlich zumutbar. Kurzum "Stand der Technik"
Dieser wird sowohl im Arbeitsschutzgesetz wie in der Betriebssicherheitsverordnung
vorgeschrieben.
Ein Bagger um die 20 Tonnen kostet zwischen 180000 bis 230000
Euro. Eine sehr gute Rückraumüberwachung ab 500
Euro. Nicht mal einen Euro pro Tag. Es ergeben sich auch
Vorteile für den Maschinenführer der damit effizienter
arbeiten kann, dadurch tendieren die Kosten praktisch gegen
null. Auch werden häufig Sachschäden vermieden.
Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit der Maschinen
tragen die Maschinenhersteller und Importeure
Rudi Clemens erhebt schwere Vorwürfe gegen die Maschinenhersteller.
An ihren Maschinen klebt Blut, so der Arbeitsschützer
bitter. Trotzdem kommen sie ihren Verpflichtungen nicht
nach welche sich aus den Vorschriften zweifelsfrei ergeben.
Dipl.- Ing. Helmut Ehnes, Präventionsleiter der Steinbruchsberufsgenossenschaft
im Jahre 2000: "Die Hersteller sind aufgefordert, ihrer
Verpflichtung, die sich aus der Maschinenrichtlinie ergibt,
nachzukommen, eine Risikoanalyse durchzuführen und
Erdbaumaschinen mit Sichteinschränkungen serienmäßig
mit Rückraumüberwachungssystemen auszurüsten."
Den Hersteller trifft eine öffentlich-rechtliche Verantwortung
aus dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG),
nur sichere Maschinen auf den Markt zu bringen, In Ausfüllung
des Gesetzes dürfen nach § 2 der 9. Verordnung
zum GPSG Maschinen oder Sicherheitsbauteile nur in Verkehr
gebracht werden, wenn sie u. a. den grundlegenden Sicherheitsanforderungen
des Anhangs l der Richtlinie 89/392/EWG entsprechen.
Kann man eine Maschine als sicher bezeichnen, die den halben
Tag rückwärts fährt und der Maschinenführer
nach hinten nichts sieht?
Hersteller haften für ihr Produkt
Der Schwerpunkt der Produkthaftung liegt zweifellos beim
Hersteller, denn nach § 823 Abs. 1 Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) haftet er für Konstruktions-, Fabrikations-
und Instruktionsfehler sowie für eine Verletzung der
Produktbeobachtungspflicht. Der deliktsrechtliche Sorgfaltsmaßstab
wird vom Bundesgerichtshof (BGH) an strengen
Beurteilungskriterien ausgerichtet, und zwar an den jeweils
neuesten
sicherheitstechnischen Erkenntnissen. Im Rahmen der durchzuführenden
Gefährdungsanalyse ist auch eine Wirksamkeitskontrolle
durchzuführen.
Verfügt eine Maschine über eine nicht sicherheitsgerechte
Lösung und kommt es bei einem Verwender aufgrund eines
fehlerhaften Produktes zu einem Personenschaden und es liegt
ein Verschulden des Herstellers vor, indem er bei seiner
Konstruktion den Stand der Technik nicht beachtet hat, kann
sich eine Haftung des Herstellers aus dem Gesichtspunkt
der Produktverantwortung ergeben.
Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz
Das Produkthaftungsgesetz sieht eine verschuldensunabhängige
Haftung
(Gefährdungshaftung) für fehlerhafte Produkte
vor. So hat ein Produkt nach § 3 des Produkthaftungsgesetzes
einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter
Berücksichtigung aller Umstände erwartet werden
kann. Darunter versteht man, dass das Produkt zum Zeitpunkt
des Inverkehrbringens hinsichtlich Konstruktion, Fabrikation
und Instruktion dem aktuellen Stand von Wissenschaft und
Technik, soweit erkennbar und ermittelbar, und den allgemein
anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss (BGHZ 80,
186). Auch hier gilt, dass die technischen Normen den üblichen,
jedenfalls den Mindeststandard an Sicherheit darstellen,
dessen Einhaltung die Allgemeinheit berechtigterweise erwartet.
Ihre Nichteinhaltung ist ein Konstruktionsfehler.
Strafrechtliche Verantwortung
Kommt durch eine fehlerhaft konstruierte Maschine ein Mensch
zu Schaden (fahrlässige Körperverletzung oder
gar fahrlässige Tötung), kommt für den Hersteller
eine strafrechtliche Verantwortlichkeit in Betracht.
Möglich ist auch, dass bei einem Todesfall die BG den
Hersteller der Maschine bei der Verteilung der Schuld mit
ins Boot nimmt. Dies hat man in einem anderen Fall so gemacht,
bei dem ein Bauarbeiter durch ein Schachtteil aus Beton
ums Leben kam. Das Gericht verurteilte den Hersteller sich
zu 1/3 an der Witwenrente zu beteiligen weil das Betonteil
nicht sicher war, man muss sich in Gefahr begeben um das
Teil einzubauen.
Die Rechtslage ist eindeutig. Die Baumaschinenhersteller
und dürfen nur sichere Maschinen vertreiben. Sie haben
eine Gefahrenanalyse zu erstellen und bei den Maßnahmen
den Stand der Technik einzuhalten. Rückraumkamerasysteme
sind Stand der Technik, sagt beispielsweise auch die Bundesbahn,
Sie lässt keine (Zweiwege) Bagger mehr auf ihre Gleise
die nicht über technische Sichtverbesserungen verfügen.
Wie viele Menschen müssen noch auf grauenvollste Weise
sterben, ehe die Verantwortlichen handeln. Verantwortlich
sind auch diejenigen welche die Vorschriften, die seit vielen
Jahren gelten auf ihre Einhaltung kontrollieren sollen.
Der Fachausschuss Tiefbau der BG BAU hat am 9. Juli 2003
ihren Mitgliedsunternehmen empfohlen, geeignete Kamera-Monitor-Systeme
einzusetzen. Die Aufgabe der Bauberufsgenossenschaft ist
es aber nicht nur Betriebe zu beraten und Empfehlungen auszusprechen,
sondern sie müssen auch darüber zu wachen, dass
Vorschriften eingehalten werden.
Die Käufer tappen in eine böse Falle. Sie sind
der Ansicht, die Maschine ist auf dem neuesten Stand der
Technik und auch der Vorschriften, sonst dürfe sie
gar nicht verkauft werden. TÜV abgenommen, mit CE Kennzeichen
versehen usw. Falsch. Ist die Sicht eingeschränkt muss
laut Vorschrift eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt
und Maßnahmen getroffen werden Dabei sind technische
Maßnahmen vorzuziehen. Der Einweiser scheidet damit
aus.
Der Unternehmer muss also an einer neuen Maschine das anbauen,
was die Hersteller versäumt haben. Würde die BG
ihn hierüber aufklären, könnte er das zumindestens
als Zubehör mit bestellen. Ob die Maschine 210 oder
211 tausend Euro kostet, deswegen wird kein Unternehmer
vom Kauf zurücktreten.
Wenn ein Mensch überfahren wird, sind die Opfer die
Schuldigen, man spricht von menschlichem Versagen beim Fahrer.
Die wirklich Schuldigen, die Gesetzte und Vorschriften seit
Jahren ignorieren, gehören mit auf die Anklagebank.
Sie sollen die schrecklichen Bilder von zermalmten Körpern
sehen, und den Angehörigen in die Augen sehen. Die
Frau die den Mann verlor, die Kinder die keinen Vater mehr
haben der mit ihnen in Ferien fährt oder zum Fußball
geht.
Es ist ein Skandal wie hier Gesetze und Vorschriften insbesondere
von den Maschinenherstellern und Importeuren ignoriert werden.
Die Menschen bezahlen dies mit dem wertvollsten was sie
haben, ihrer Gesundheit oder ihrem Leben.
Für interessierte Fachleute stehen unter www.gesunde-bauarbeit.de
weitergehende Informationen zur Verfügung.
Gesunde-Bauarbeit
Rudi Clemens
c/o Tannenstraße 22
52538 Gangelt
Tel. 01520 983 51 49
Rudi Clemens ist Betriebsratvorsitzender und Fachkraft für
Arbeitssicherheit in einem mittelständischen Baunuternehmen.
Seit 32 Jahren dort beschäftigt. Weiterbildungen zum
Gerüften Baumaschinenführer und Geprüfter
Polier und Sicherheitsfachkraft. Projektleiter bei INQA-Bauen.
Mitglied im Bundesarbeitskreis Sicherheit und Gesundheit
in der Arbeitsumwelt bei der IG BAU.
Auf sein Bestreben entstand im Kreis Heinsberg im Jahr 2003
die "Arbeitsgemeinschaft Netzwerk Gesundheit und Qualifikation",
kurz Netzwerk Gesunde-Bauarbeit. Als Schnittstelle zwischen
dem national agierenden Initiativkreis INQA-Bauen und dem
regionalen Kompetenzzentrum "SiGePool" will das
Netzwerk, das vom Bundesarbeitssministerium über INQA-Bauen
und der Hans-Böckler-Stiftung unterstützt wird,
vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen
im Kreis Heinsberg praktische Hilfestellungen im Bereich
von Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Weiterbildung
liefern. Das breit angelegte Projekt profitiert dabei durch
eine enge Kooperation mit Arbeitgebern, Wissenschaft, Krankenkassen,
Berufsgenossenschaften, dem Amt für Arbeitsschutz,
Betriebsmedizinern, Weiterbildern, der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Deutschen Netzwerk
für betriebliche Gesundheitsförderung und weiteren
Institutionen.
Unternehmer können auf diese Weise nicht nur die individuellen
Beratungs- und Informationsleistungen des Netzwerks in Anspruch
nehmen, sondern auch auf das dahinter stehende Know-how
von Spezialisten zurückgreifen. Darüber hinaus
bietet das Netzwerk eine Vielzahl von kostengünstigen
bis kostenfreien Weiterbildungsmaßnahmen an, die an
alle Baubeteiligten im Kreis Heinsberg gerichtet sind. Für
Mitarbeiter stehen zusätzlich kostenlose Beratungsangebote
in Renten- und Versicherungsangelegenheiten sowie Angebote
zur Gesundheitsprävention offen. Das Netzwerk Gesunde-Bauarbeit
will damit seinen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen
Situation in der deutschen Bauwirtschaft leisten und helfen
Arbeitsplätze zu sichern und bei Beschäftigten
Frühverrentungen zu vermeiden. |