Der Einsatz externer
Rechtsberater im öffentlichen Auftragswesen durch die
öffentliche Hand, Unternehmen als Bieter im Vergabeverfahren
oder mit vergaberechtlichen Fragestellungen befasste Dritte
(z. B. Banken) unterliegt besonderen Rahmenbedingungen.
Die beispiellos rasante Rechtsentwicklung, die mit jährlich
etwa 650 Entscheidungen ausufernde Rechtsprechung sowie
unterschiedliche Gerichtswege belasten öffentliche
Auftraggeber und die anbietende Wirtschaft mit hohen Verfahrensrisiken.
Deshalb werden politisch brisante wie auch wirtschaftlich
bedeutende Auftragsvergaben heute im Regelfall durch anwaltliche
Berater unterstützt.
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Nicht jede
Mandatierung von Anwälten führt aus Sicht der
Auftraggeber zum gewünschten Erfolg. Die Ursachen sind
vielfältig. Selten steht mangelnde Rechtskenntnis dabei
im Mittelpunkt der Kritik. Eher relevant sind unterschiedliche
Vorstellungen von wirtschaftlicher Mandatsführung,
strategische Fragen und die Art und Weise der Kommunikation
eigener Rechtsstandpunkte. Hinzu kommt, dass die Probleme
öffentlicher Auftraggeber, ihre inhaltlichen Anforderungen
an externe Rechtsberater präzise zu formulieren, häufig
mit dem Wunsch nach einem fixen Honorarbudget verbunden
sind. In dieser Hinsicht steht gerade die öffentliche
Hand auch bei der Beauftragung von Anwälten vor einem
Kardinalproblem der Beraterbeauftragung: der Schaffung einer
fairen und transparenten vertraglichen Grundlage für
das Mandatsverhältnis.
Nach der erfolgreichen Auftaktveranstaltung im Jahr 2007
treffen sich in Hannover nun zum
zweiten Mal Anwälte und ihre Auftraggeber, um diese
und andere für die Zusammenarbeit
wichtige Fragestellungen, insbesondere aber auch neue Themen,
zu diskutieren.
Mehr Infos unter: http://www.forum-vergabe.de/veranstaltungen
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