Unerlaubte und unlautere Telefonwerbung für Lotterien durch Callcenter

Der Verbraucherschutzverein Antispam e.V. befasst sich unter anderem mit der Thematik unlauterer Werbeanrufe.
Wie vielen Lesern vielleicht bekannt ist, werden derzeit Gesetzesänderungen bezüglich der Gültigkeit telefonisch geschlossener Verträge diskutiert. Diese Diskussion ist notwendig geworden, weil unlautere Werbeanrufe zu einem großen Ärgernis in der Bevölkerung geworden sind. Dieser massive Ärger spiegelt sich auch in unserem Internetforum wieder.

Tatsache ist jedoch, dass der Löwenanteil dieser unlauteren Werbeanrufe auf das Konto solcher Unternehmen geht, welche Telefonakquise für Lotterien betreiben. Dabei ist bekannt, dass gemäß dem seit 01.01.2008 gültigen Glücksspielstaatsvertrag diese telefonische Werbung für Lotterien eigentlich ausnahmslos untersagt ist. Angesichts der Vielzahl öffentlicher Beschwerden muss man jedoch den Eindruck gewinnen, das trotz dieser Bestimmungen die Telefonwerbung keinesfalls unterlassen wird. Im Gegenteil scheint die Anzahl der Anrufe nur noch zuzunehmen. Daneben beobachtet man eine Zunahme ruppiger, unlauterer Verkaufstaktiken, die teilweise bereits in strafrechtlich relevanten Bereichen angesiedelt sind.

Wenn auch die Klassenlotterien selbst keine Telefonwerbung durchführen, so handelt es sich doch bei den Rechtsverletzern um deren Werbepartner bzw. Spielvermittler. Wir halten es insgesamt nicht für glaubhaft, dass die Klassenlotterien etwa keine Mittel und Wege finden könnten, Vertragspartner, die die Bestimmungen des GlüStV sowie des Wettbewerbsrechts konsequent missachten, zu sanktionieren.

Mit der Politik des "aktiven Wegschauens" gefährdet man unserer Meinung nach auch den Fortbestand des staatlichen Glücksspielmonopols, wofür u.a. schon das Urteil des VG Freiburg vom 16.4.2008 ein deutlicher, erster Warnschuss war. Die Zustände im Telefonmarketing für die Klassenlotterien sind in unseren Augen derart unhaltbar geworden, dass wir uns in einem offenen Brief an die Betreiber der Klassenlotterien SKL/NKL wenden.

Diesen offenen Brief bezüglich unlauterer Telefonwerbung hat der Antispam e.V. den Klassenlotterien NKL und SKL, den Glücksspielaufsichtsstellen der Länder Niedersachsen und Baden-Württemberg, den Bundesministerien für Wirtschaft und Justiz sowie zur Kenntnisnahme verschiedenen Presseagenturen zukommen lassen:
www.antispam.de/forum/showthread.php?t=20697.