Mit der Einführung
der Abgeltungssteuer im kommenden Jahr werden sämtliche
Zinserträge besteuert, unabhängig von ihrer Höhe.
Damit entfällt die Regelung für so genannte Bagatellbeträge
(bisheriger Paragraph 43 Abs.1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. B EstG).
Darauf weist das Bundesministerium der Finanzen in einer
Antwort auf eine Anfrage der Finanz-Website alles-zur-abgeltungssteuer.de
hin. Bei den Kleinstbeträgen handelt es sich um Zinserträge
von unter 10 Euro je Einlagenkonto.
Betroffen von der ab 1. Januar 2009 geltenden Neuregelung
sind u.a. verzinste Giro- und Kreditkartenkonten, Sparbücher
mit Kleinsteinlagen, etwa bei Kindern, aber auch Genossenschaftskonten
mit geringer Verzinsung, die nur kleine Renditen abwerfen.
Für Kontobesitzer bedeutet das: Zinserträge sollten
für alle Konten freigestellt werden. Entsprechende
Freistellungsaufträge in Höhe von bis zu 801 Euro
bzw. 1602 Euro (Zusammenveranlagte) können bei der
jeweiligen kontoführenden Stelle abgegeben werden.
Für Personen mit niedrigem Einkommen, etwas Rentner,
Kinder oder Geringverdiener, empfiehlt es sich, beim Finanzamt
eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Bei Vorliegen
einer entsprechenden Bescheinigung führt die Bank keine
Steuern ans Finanzamt ab.
Daher gilt: Kontobesitzer sollten jedem Kreditinstitut,
bei dem sie mindestens ein Konto führen, einen Freistellungsauftrag
oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung geben - beispielsweise
auch dem Geldinstitut, bei dem ihre Mietsicherheit auf einem
Sparbuch hinterlegt ist. Andernfalls müssen Sie die
abgeführte Steuer entweder abschreiben - oder sich
mühselig über die Steuererklärung zurückholen.
Hintergrund: Die Abgeltungssteuer kommt. Ab nächstem
Jahr werden Kapitalerträge nicht mehr mit dem persönlichen
Einkommensteuersatz belegt, sondern mit einer pauschalen
Steuer von bis zu 28 Prozent. Was da genau auf wen zukommt,
darüber informiert die unabhängige Finanz-Website
Alles-zur-Abgeltungssteuer.de.
Betreiber der Website sind die beiden Hamburger Wirtschaftsjournalisten
Holger Iburg und Gerke Dunkhase. Hier finden Anleger alle
wichtigen Informationen zur Abgeltungssteuer – unabhängig
und kompetent recherchiert.
Mehr Informationen: www.alles-zur-abgeltungssteuer.de
Kontakt:
Redaktionsbüro Dunkhase, Gerke Dunkhase, Fischmarkt
7, 22767 Hamburg, Tel. +49 (0) 40-317 51 19,
Fax: +49 (0) 40-317 92 433, www.dunkhase.eu,
E-Mail: info@alles-zur-abgeltungssteuer.de.
Die Website "Alles zur Abgeltungssteuer" wird
von einer Gruppe erfahrener Wirtschaftsjournalisten unter
der Leitung der Hamburger Wirtschaftsjournalisten Holger
Iburg und Gerke Dunkhase gemacht, die selbst ein wenig Geld
für den eigenen Vermögensaufbau und die eigene
Altersvorsorge zurückgelegt haben. Diese Website soll
Anlegern und Sparern als unabhängige Informationsquelle
dienen. Die vorhandenen Informationen wurden nach besten
Wissen und Gewissen zusammengestellt. |