Das neue Forderungssicherungsgesetz - Nicht nur vorteilhaft für den Bau

Am 19.9.2008 hat der Deutsche Bundesrat das so genannte Forderungssicherungsgesetz verabschiedet. Grund ist die mangelhafte Zahlungsmoral, die nach Schätzungen für jede dritte Insolvenz am Bau in Deutschland verantwortlich ist. Das Gesetz verändert einzelne Bestimmungen unseres BGB.

- Die bisher unbefriedigenden BGB-Regelungen zur Abschlagszahlung werden an die praxisnahen VOB-Regelungen angeglichen.
- Bis zur Beseitigung eines Mangels hat der Auftraggeber derzeit das Recht, von der vereinbarten Vergütung "mindestens das 3-fache der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten" einzubehalten (§ 641 Abs.3 BGB) Dieser sogenannte Druckzuschlag wird auf "in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten" reduziert.

- Die Bauhandwerkersicherung (§ 648a BGB) wird verbessert. Verweigert beispielsweise der Auftraggeber unter Hinweis auf Mängel die Zahlung, kann der nachbesserungsbereite Auftragnehmer nun auch nach der Abnahme vor Ausführung der Nachbesserungsarbeiten Sicherheiten (zum Beispiel Bankbürgschaft) für die noch ausstehende Vergütung verlangen.
- Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers gegenüber einem Bauträger oder Generalunternehmer wird nach der Neuregelung des § 641 Abs.2 und 3 BGB spätestens fällig, soweit der Bauherr dem Bauträger/Generalunternehmer die Vergütung gezahlt oder die Abnahme erklärt hat.
Negativ für das Handwerk ist allerdings, dass die VOB/B in einzelnen Klauseln ungültig ist, sofern der Vertragspartner des Verwenders ein so genannter Verbraucher ist. Ein "Verbraucher" ist dabei jeder, der ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ( § 13 BGB).
Dies hat zur Folge, dass beispielsweise die gegenüber dem BGB von 5 auf 4 Jahre verkürzte VOB-Frist für Mängelansprüche bei Verträgen mit Verbrauchern nicht mehr gültig ist und durch die BGB-Regelung ersetzt wird.
Die neuen gesetzlichen Regelungen werden zum 1.1.2009 in Kraft treten.

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