"Google Analytics"
steht seit einigen Monaten in der Kritik, weil die IP Adressen
der Webseiten-Besucher zwecks statistischer Auswertung an
Google gesendet werden. Einige Fachleute sehen den Schutz
der persönlichen Daten in Gefahr und warnen mit Blick
auf das Telemediengesetz vor rechtlichen Konsequenzen beim
Einsatz des Tools in Deutschland.
Der Arbeitskreis (AK) Erfolgskontrolle im Bundesverband
Digitale Wirtschaft (BVDW) empfiehlt Webmastern, sich bei
der Suche nach einem geeigneten Webanalyse-System mit den
Nutzungsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen, die
die Anbieter veröffentlichen, vertraut zu machen und
die entsprechenden Hinweise genau zu befolgen.
Angesichts der Unsicherheit, die sich aufgrund der Berichterstattung
bei den Webmastern breit macht, erklärt Christian Vollmert,
Arbeitskreisleiter Erfolgskontrolle und Geschäftsführer
von luna-park: "Die Nutzung von Google Analytics in
Deutschland ist nicht gesetzwidrig. Beim Einsatz von Google
Analytics oder ähnlichen Webanalyse Systemen, die IP-Adressen
speichern, ist der Website-Betreiber aber verpflichtet,
einen entsprechenden Hinweis bezüglich der Erfassung
und Nutzung der Daten auf der Webseite zu platzieren."
Grundlage hierfür ist §13 Absatz 1 des Telemediendienstgesetzes
(TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Leider wird
diese Pflicht nur von wenigen Webmastern berücksichtigt,
obwohl selbst Google in den Nutzungsbedingungen unter www.google.de/analytics
ausdrücklich darauf aufmerksam macht. Den Hinweistext
für die Homepage können Webmaster den Datenschutzbestimmungen
bei Google entnehmen und im Wortlaut auf die eigene Seite
setzen. (www.google.com/analytics/de-DE/tos.html).
Google versichert, dass die IP Adressen der Webseiten Besucher
nicht mit anderen Google Daten in Verbindung gebracht werden.
Nachzulesen ist diese Erklärung in den Nutzungsbedingungen
von Google Analytics. Mit dem Datenschutzhinweis auf der
Seite ist die Nutzung des Analyse Tools in Deutschland rechtmäßig.
"Die IP-Adresse wird lediglich zur GEO-Segmentierung
genutzt", so Thomas Brommund, Geschäftsführer
der contentmetrics GmbH und ebenfalls Leiter des Arbeitskreises
Erfolgskontrolle. "Die IP-Adresse selber gibt keinerlei
Aufschluss über die persönlichen Daten des Nutzers.
Sie kann einem Standort zugeordnet werden, nicht aber einer
natürlichen Person. Sie ist also für eine Consumer
Analyse irrelevant."
Kontakt:
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V., Thomas Schauf,
Fachgruppenmanager
Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf, Tel. 02 11 60
04 56-16, Fax: -33, Internet: www.bvdw.org
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