Weniger Arbeitslose,
mehr Beschäftigte – dadurch kann der Beitragssatz
zur Arbeitslosenversicherung weiter sinken. Er wird am 1.
Januar 2009 von bisher 3,3 auf 2,8 Prozent reduziert. Beschäftigte
und Unternehmen werden dadurch im kommenden Jahr um vier
Milliarden Euro entlastet.
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Nach der Zustimmung durch das Bundeskabinett
befürwortete der Bundesrat, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung
dauerhaft von 3,3 auf 3,0 Prozent zu senken. Mit Beginn des
kommenden Jahres wird er befristet bis Juni 2010 sogar auf
2,8 Prozent sinken. Möglich ist das durch die positive
Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.
1,6 Millionen weniger Arbeitslose
Insgesamt gibt es 1,6 Millionen Arbeitslose weniger und 1,6
Millionen Erwerbstätige mehr als vor drei Jahren. Dadurch
konnte die Bundesagentur für Arbeit (BA) hohe Rücklagen
bilden. Bis Ende 2008 belaufen sie sich auf 15 bis 16 Milliarden
Euro.
Diese "Dividende" wird an die Arbeitnehmer und Arbeitgeber
ausgezahlt. Auch wenn die Arbeitslosigkeit infolge der Finanzkrise
wieder leicht ansteigen sollte, bleibt der BA-Haushalt solide
finanziert.
Arbeitslosenversicherungsbeitrag mehr als halbiert
Innerhalb von 24 Monaten hat die Bundesregierung den Beitragssatz
zur Arbeitslosenversicherung mehr als halbiert. Bis Ende 2006
betrug der Beitragssatz noch 6,5 Prozent.
Die Absenkung auf 3,0 Prozent entlastet die Beitragszahler
jährlich um 28 Milliarden Euro. Bis zum 30. Juni 2010
sind es sogar über 30 Milliarden.
Lohnzusatzkosten unter 40 Prozent halten
Soziale Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif. Aber dank
guter Konjunktur und eingeleiteter Reformen konnte die Bundesregierung
die Lohnzusatzkosten in den vergangenen drei Jahren um rund
zwei Prozentpunkte senken.
Für die Beschäftigten und die Unternehmen bedeutet
das bei einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro eine Entlastung
von jeweils 265 Euro im Vergleich zu 2006.
Ziel der Bundesregierung bleibt, die paritätisch finanzierten
Sozialversicherungsbeiträge unter 40 Prozent zu halten.
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