Am 30. September 2008
endete die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude
mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem
1. November 1977. Bisher konnten Eigentümer dieser
Gebäude sich entweder für einen bedarfs- oder
einen verbrauchsbasierten Energieausweis entscheiden. Der
Energieausweis wurde am 1. Juli 2008 für Gebäude
bis einschließlich Baujahr 1965 verbindlich eingeführt.
Die Ausweispflicht für jüngere Gebäude gilt
ab dem 1. Januar 2009. Eigentümer müssen einen
Energieausweis vorlegen, wenn ein Gebäude oder eine
Wohnung neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll.
"Gerade die energetische Qualität von kleinen
Gebäuden lässt sich mit einem Bedarfsausweis viel
präziser ermitteln," kommentiert Thomas Kwapich,
Experte bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). "Stellt
man für ein solches Gebäude einen Verbrauchsausweis
aus, kann die Bewertung stark durch das individuelle Heizverhalten
der Bewohner beeinflusst werden."
Eigentümer von großen Gebäuden, das heißt
mit fünf oder mehr Wohnungen, können weiterhin
zwischen beiden Ausweisvarianten wählen. Die dena rät
allen Eigentümern zum Bedarfsausweis. "Er bietet
eine objektive Beurteilung der energetischen Qualität
eines Gebäudes und hilft mit konkreten Tipps beim Einstieg
in die Modernisierung", sagt Kwapich.
Beim Bedarfsausweis begutachtet der Fachmann die Bausubstanz
und die Heizungsanlage des Gebäudes. Aufgrund des energetischen
Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die
für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei
durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Der Verbrauchsausweis
entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und
gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung
und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung
eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit
auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.
Achten sollten Eigentümer in jedem Fall auf die Qualität
des angebotenen Energieausweises. Eine Qualitätsgarantie
bietet zum Beispiel das dena-Gütesiegel für Energieausweise.
Es verlangt unter anderem eine intensive technische Analyse
des Gebäudes durch einen geprüften Fachmann vor
Ort. Die Genauigkeiten der Angaben und der Modernisierungsempfehlungen
sind deshalb besonders hoch. Mit zusätzlichen Checks
werden Fehler vermieden und die Qualität von Energieausweisen
mit dena-Gütesiegel gesichert.
Qualifizierte Aussteller von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel
sind in der Aussteller-Datenbank der dena unter www.dena-energieausweis.de/expertensuche
zu finden.
Weitere Informationen zum dena-Gütesiegel im Internet
- www.dena.de
und bei der kostenlosen Energie-Hotline: 0800 0 736 734.
Quelle: ots |