Der Koalitionsausschuss
hat sich bei der Erbschaftsteuer geeinigt. Für Familienbetriebe
entfällt die Erbschaftsteuer, wenn sie zehn Jahre fortgeführt
werden und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Auch
selbstgenutztes Wohneigentum bleibt für die engsten
Angehörigen erbschaftsteuerfrei.
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Die Einigung verwirklicht ein Ziel der Bundesregierung
aus der Koalitionsvereinbarung vom November 2005. Die Nachfolge
in Familienunternehmen sollte erleichtert werden. Die Erbschaftsteuerbefreiung
für die Betriebsnachfolge ist daher an den Erhalt des
Unternehmens und der Arbeitsplätze gebunden.
Betriebsvermögen - zwei Wahlmöglichkeiten
• Bei Betrieben, die zehn Jahre fortgeführt werden,
entfällt die Erbschaftsteuer, wenn die Lohnsumme danach
1.000 Prozent erreicht, also praktisch konstant bleibt.
• Bei Betrieben, die sieben Jahre gehalten werden, bleiben
85 Prozent des Betriebsvermögens erbschaftsteuerfrei.
Die Lohnsumme muss 650 Prozent nach sieben Jahren erreichen.
In beiden Fällen gibt es keine so genannte "Fallbeilregelung".
Das heißt, bei Verkauf oder Aufgabe des Betriebes innerhalb
der gewählten Frist fallen nur anteilig Steuern an.
Selbstgenutztes Wohneigentum erbschaftssteuerfrei
Wird Wohneigentum unter Ehepartnern oder eingetragene Lebenspartnerschaften
vererbt, ist unabhängig vom Wert der Immobilie keine
Erbschaftssteuer zu zahlen. Kinder zahlen dann keine Erbschaftsteuer,
wenn die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet.
Dies gilt auch für Enkel, wenn deren Eltern bereits
verstorben sind.
Voraussetzung: Die Erben dürfen die
Immobilie allerdings in den ersten zehn Jahren nach der
Erbschaft nicht verkaufen, vermieten oder verpachten. Ansonsten
ist die Immobilie grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig
abzüglich der Freibeträge.
Freibeträge für privates Vermögen
Für Geld- und Sachvermögen erhalten Ehegatten
künftig einen Freibetrag von 500.000 Euro und Kinder
von 400.000 Euro.
Die Tarife für die Steuerklassen II und III (Geschwister,
Nichten und Neffen, Nichtverwandte) bleiben gegenüber
dem Gesetzentwurf unverändert.
Der deutsche Bundestag wird die Erbschaftsteuerreform bis
Ende November in zweiter und dritter Lesung beraten. Die Bundesratssitzung
wird das Gesetzgebungsverfahren am 12. Dezember abschließen.
Das neue Erbschaftsteuergesetz kann dann zum 1. Januar 2009
in Kraft treten. |
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