Der Immobilienverkauf
mit Hilfe eines Maklers hat viele Vorteile. Dank breiter
Marktkenntnis und umfangreicher Kundendateien gelingt es
professionellen Vermittlern, selbst schwierige Objekte zeitnah
zu einem guten Preis zu veräußern. Schneller
Verkaufserfolg hängt aber auch von der Ausgestaltung
des Maklervertrags ab. Mit einem passenden Vertrag können
Immobilienbesitzer die Dienste des Vermittlers optimieren
und Verkaufschancen erhöhen.
Schnellerer Immobilienverkauf
"Bewährt sind so genannte Makler-Alleinaufträge",
berichtet Robert Anzenberger, Vorstand des Immobiliendienstleisters
PlanetHome. Vor allem, wenn der Eigentümer an einem
schnellen Verkauf der Immobilie interessiert sei, lohne
sich der Alleinauftrag. Grund: Der Soloauftrag verpflichtet
Immobilienmakler zu besonders intensiven Verkaufsanstrengungen,
weil der Kontrakt in der Regel einen festen Zeitrahmen vorsieht.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Eigentümer, keine
weiteren Makler mit dem Verkauf des Objekts zu beauftragen.
Maklerverträge ohne Alleinauftrag enthalten solche
Vorgaben zumeist nicht.
Exklusivauftrag spornt an
Privatverkäufer werden zwar zunächst denken, dass
der Vermittlungsauftrag an nur einen Makler ein Nachteil
ist. Doch weniger ist in diesem Falle mehr. Die Erfahrung
zeige nämlich, so Anzenberger, dass mehrere Makler
nicht automatisch ein schnelleres oder besseres Ergebnis
erreichen. Erstens komme das Objekt je nach Vermittler zu
unterschiedlichen Konditionen auf den Markt, zweitens lassen
Mehrfachmakler das Objekt oft nur nebenbei mitlaufen. Als
verkaufsschädlich erweise sich zudem, wenn Immobilien
von verschiedener Seite an potentielle Käufer herangetragen
werden. "Hier entsteht schnell der Eindruck eines Ladenhüters,
den keiner haben will", warnt Anzenberger.
Positiv: Alleinmakler dürfen sich nicht darauf beschränken,
zufällige oder bereits bekannte Kaufinteressenten nachzuweisen.
Wer untätig bleibt, kann im Extremfall sogar mit Schadenersatzforderungen
durch den Verkäufer konfrontiert werden. Das ist zum
Beispiel dann möglich, wenn dem Verkäufer nachweislich
ein Geschäft wegen Untätigkeit des Maklers entgeht.
Makler mit Exklusivauftrag werden deshalb stets versuchen,
möglichst rasch einen akzeptablen Käufer zu finden.
Zeitspannen festlegen
Die anvisierten Zeitspannen für den Verkauf des Objekts
können allerdings unterschiedlich lang sein. "Je
nach Objekt, Lage und Marktumfeld empfiehlt es sich, den
Maklervertrag auf sechs bis zwölf Monate zu terminieren",
rät der PlanetHome-Chef Anzenberger. Registriert der
Verkäufer während dieser Zeit keine erfolgversprechenden
Verkaufsaktivitäten, so könne er den Alleinauftrag
jederzeit wieder kündigen. Eine Kündigungsfrist
existiert nicht.
Vor hohen Kosten brauchen sich Verkäufer nicht zu scheuen.
Zwar verpflichtet sich der Eigentümer mit der Vergabe
des Maklerauftrags, eine Provision an den Vermittler zu
zahlen, doch die Praxis sieht meist anders aus: Gerade bei
Alleinaufträgen zahlt in der Regel nicht der Auftraggeber,
sondern der Erwerber die fällige Courtage. Will der
Käufer die Kosten nicht allein tragen, kann man über
die Aufteilung verhandeln. So können sich beide Parteien
die Maklergebühr auch teilen.
Pressemitteilung von: PlanetHome AG
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