Das alte Jahr geht
zu Ende und der Blick richtet sich auf 2009: Was kommt auf
die Bürger zu? Welche neuen Gesetze stehen an und welche
Auswirkungen haben sie? Anne Kronzucker, Juristin und Rechtsexpertin
der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, liefert einen Überblick
der zu erwartenden rechtlichen Neuerungen 2009, angefangen
bei der Erhöhung des Kindergeldes über die Abgeltungssteuer
auf Kapitalerträge bis hin zum neuen Erbschaft- und
Schenkungsteuerrecht.
Erhöhung des Wohngeldes
"Erstmals nach vielen Jahren wird wieder das Wohngeld
erhöht - und das gleich kräftig", kündigt
die D.A.S. Expertin an. Zuletzt wurde das Wohngeld 2001
angepasst. Seitdem mussten von den Haushalten Mietsteigerungen
von rund zehn Prozent und Steigerungen der Heizungskosten
von fast 50 Prozent verkraftet werden. Ab 2009 werden einkommensschwache
Haushalte in Deutschland nunmehr rund 60 Prozent mehr Wohngeld
erhalten. Die staatlichen Zuschüsse zum Wohnen werden
von durchschnittlich 90 auf 142 Euro monatlich steigen.
Diese Verbesserung betrifft rund 800.000 Haushalte. Zudem
werden ab 2009 Bezieher von Wohngeld erstmals auch für
die Heizkosten einen pauschalen Zuschuss erhalten. Dieser
ist abhängig von der Anzahl der im wohngeldberechtigten
Haushalt lebenden Personen. Monatlich beträgt er für
den Einpersonenhaushalt 24 Euro, bei zwei Personen 31 Euro,
bei drei Personen 37 Euro, bei vier Personen 43 Euro und
bei fünf Personen 49 Euro. Für weitere Haushaltsmitglieder
erhöht sich der Zuschuss um jeweils sechs Euro.
Höheres Kindergeld
Ab Januar 2009 wird das Kindergeld für das erste und
zweite Kind um zehn Euro und ab dem dritten Kind um
16 Euro im Monat erhöht. Für das erste und zweite
Kind erhalten Eltern ab Januar 2009 164 Euro, für das
dritte Kind 170 Euro und ab dem vierten Kind 195 Euro.
Erhöhung des Kinderfreibetrages
Arbeitnehmer mit Kindern profitieren 2009 noch von einer
weiteren Änderung: Der Kinderfreibetrag wird sich im
kommenden Jahr auf 3.864 Euro für jedes Kind erhöhen.
Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage
Eltern, die noch die Eigenheimzulage für ihre Immobilien
erhalten, können aufatmen: Die Eigenheimzulage wird
weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt.
Die Absenkung der Altersgrenze für Kinder vom 27. auf
das 25. Lebensjahr, wie sie vorgesehen war, wird nicht umgesetzt.
Handwerkerrechnungen - mehr von der Steuer absetzen
Hauseigentümer und Mieter können schon seit 2006
Handwerkerrechnungen für Leistungen in ihrem Privathaushalt
von der Steuer absetzen. In Höhe von maximal 3.000
Euro im Jahr konnten Arbeitskosten geltend gemacht werden
- die Steuerersparnis betrug 20 Prozent. Das Finanzamt erstattete
damit maximal 600 Euro. Ab 2009 soll dieser Höchstbetrag
auf 1.200 Euro erhöht werden, so dass auch Handwerkerrechnungen
bis maximal 6.000 Euro Berücksichtigung finden.
"So werden beispielsweise Tätigkeiten begünstigt,
die von Mietern und Wohnungseigentümern für die
zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in Auftrag gegeben
werden", erläutert die Rechtsexpertin der D.A.S.
"Darunter fallen zum Beispiel Reparatur- und Modernisierungsarbeiten
wie auch das Streichen und Tapezieren von Wänden. Die
Materialkosten gehören nicht dazu." Sie sollten
deshalb in der Handwerkerrechnung gesondert ausgewiesen
werden. Schwarzarbeit soll vermieden werden.
Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird von derzeit
3,3 Prozent auf 3,0 Prozent gesenkt. Zusätzlich wird
der Beitragssatz vorübergehend vom 1. Januar 2009 bis
zum 30. Juni 2010 durch Rechtsverordnung auf 2,8 Prozent
gesenkt.
Gesundheitsfonds: Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages
Doch "wie gewonnen, so zerronnen", kommentiert
Anne Kronzucker von der D.A.S.: Denn im Gegenzug wird der
Krankenversicherungsbeitrag auf einheitlich 15,5 Prozent
(14,6 Prozent plus 0,9 Prozent seit 2005 Sonderbeitrag Arbeitnehmer)
festgesetzt. Während die Kassen ihre Beitragssätze
bisher selbst festlegten, gibt es ab 1.1.2009 den allgemeinen
Beitragssatz. Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen
zahlen denselben Betrag. Dieser wird anhand der Ausgaben
für z.B. Medikamente, Krankenhäuser und Ärzte
festgelegt.
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge
Vom kommenden Jahr an müssen Sparer auf die meisten
Kapitalerträge erstmals eine Abgeltungssteuer von 25
Prozent zahlen. Die neue Steuer betrifft alle Kapitalerträge,
die als Zinsen, Dividenden und Kursgewinne anfallen. Nachdem
die Abgeltungssteuer bereits direkt von den Banken abgezogen
wird, müssen bei der jährlichen Steuererklärung
keine Angaben mehr zu den Kapitalerträgen gemacht werden.
Absetzbarkeit des Schulgeldes nur bis Höchstbetrag
Als Schulgeld wird die Gebühr bezeichnet, die Eltern
für den Schulbesuch ihrer Kinder bezahlen müssen.
Wie bisher können Erziehungsberechtigte das Schulgeld
bis zu 30 Prozent als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.
Allerdings soll die Abzugsfähigkeit 2009 nur bis zu
einem Höchstbetrag von 3.000 Euro möglich sein.
Voraussetzung für die Absetzbarkeit des Schulgeldes
ist weiterhin, dass die Schule zu einem allgemein bildenden
Schul- oder Jahrgangsabschluss führen muss, der von
einem Kultusministerium oder der Kultusministerkonferenz
anerkannt wird.
Pflicht zur Versteuerung von Einkünften aus
Tagespflege
Ab Januar 2009 müssen alle, die als Tagesmutter oder
Tagesvater tätig sind, unabhängig von der Anzahl
der betreuten Kinder und von der Art (privat oder öffentlich)
der Einnahmen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit
versteuern.
Allerdings muss nur der Gewinn versteuert werden, der ermittelt
wird, indem die Betriebsausgaben entweder über eine
Pauschale oder über eine Einzelauflistung von den Einnahmen
abgezogen werden.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
2009 wird es ein neues Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
geben. "Die meisten von uns werden davon jedoch nicht
betroffen sein", kommentiert die Juristin der D.A.S.
In der Umsetzung einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts
werden ab dem neuen Jahr ausnahmslos alle Vermögenswerte
mit ihrem wirklichen Wert, das heißt mit ihrem Verkehrswert,
bewertet werden. Damit gehört die bisherige ungerechte
Bevorzugung einzelner Vermögensarten, insbesondere
von Grundstücken, der Vergangenheit an. Die Kernfamilie
(Ehe- beziehungsweise Lebenspartner sowie Kinder) wird im
Erbfall gegenüber den bisherigen Regelungen jedoch
stark begünstigt. Gleichzeitig werden höchste
Vermögen und Vermögensübertragungen außerhalb
des engen familiären Umfeldes höher besteuert.
Den Schwerpunkt der erbschaftsteuerrechtlichen Begünstigung
der Kernfamilie bildet die Regelung, wonach Witwen, Witwer
und Kinder des Erblassers keine Erbschaftsteuer auf ein
vererbtes Haus oder eine Wohnung zahlen müssen, solange
sie diese mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen. Das
heißt, dass es in diesen zehn Jahren weder zu einer
Vermietung, zu einer Verpachtung, einem Verkauf oder zu
einer Nutzung des ererbten Wohneigentums als Zweitwohnsitz
kommen darf. Für Kinder gilt für die Steuerfreiheit
zusätzlich die Auflage, dass die Wohnfläche nicht
größer als 200 Quadratmeter sein darf.
Daneben können Ehegatten für ererbtes sonstiges
Vermögen einen Freibetrag von 500.000 Euro geltend
machen, für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000
Euro.
Private Krankenversicherung - Erhöhung der
Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 48.600 Euro (monatlich
4.050 Euro). Arbeitnehmer, die diesen Betrag in den letzten
drei Jahren verdient haben, können in die private Krankenversicherung
wechseln. Arbeitnehmer sind weiterhin versicherungspflichtig
in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn ihr jährliches
Bruttoeinkommen (Jahresarbeitsentgelt) diese Grenze nicht
übersteigt.
Infos unter:
D.A.S. Anne Kronzucker
Telefon: 089 / 62 75 - 16 13
Fax: 089 / 62 75 - 21 28
E-Mail: anne.kronzucker@das.de
www.das.de
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