Nach Beratungen des Zentralverbandes
des Deutschen Baugewerbes und des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie erscheint eine Verlängerung des Mindestlohn-Tarifvertrages
über den 31. August 2009 hinaus mehr als fraglich, wenn
an dem geplanten Verbot tariflicher Ausschlussfristen im neuen
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(§ 9 Satz 3 AEntG-Entwurf) festgehalten wird.
Damit entfiele die Mindestlohn-Regelung für alle gewerblichen Arbeitnehmer im deutschen Baugewerbe.
ZDB und HDB appellieren deshalb an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, in die geltenden und bewährten tariflichen Regelungen nicht einzugreifen. Bisher gilt eine sechsmonatige tarifliche Ausschlussfrist im Mindestlohn-Tarifvertrag des Baugewerbes.
Quelle: ots
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