Zur beschleunigten
Umsetzung von Investitionen wird eine erleichtert Vergabe
nach folgenden Kriterien beschlossen:
Befristet auf zwei Jahre werden Schwellenwerte für
Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben
(jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb) mit
folgender Höhe eingeführt.
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Für Bauleistungen:
- Beschränkte Ausschreibung: 1 Mio. €
- Freihändige Vergabe: 100 000 €
Für Dienst- und Lieferleistungen:
- Freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung:
100 000 €
Unterhalb dieser Schwellenwerte kann die Vergabestelle ohne
Nachweis eines Ausnahmetatbestandes Beschränkte Ausschreibungen
oder Freihändige Vergaben durchführen. Die Länder
und Kommunen sind aufgefordert, ihre Vergabeverfahren ebenfalls
durch Anhebung der Schwellenwerte zu erleichtern.
Jahre für die VOL und Die VOB klarzustellen, dass entsprechend
der Mitteilung der Europäischen Kommission angesichts
der drohenden konjunkturellen Lage von einer Dringlichkeit
auszugehen ist, die es rechtfertigt, die Vergabefristen nach
den Vorschriften der VOL und VOB zu verkürzen.
Die Kostengrenzen für "kleine Baumaßnahmen"
des Bundes sowie Zuwendungsbaumaßnahmen, unterhalb derer
ein vereinfachtes Verfahren möglich ist, werden für
zwei Jahre von 1 Mio. € auf 5 Mio. € angehoben.
BMVBS und BMF werden aufgefordert, durch geeignete haushalterische
Maßnahmen Engpässe bei Planungskapazitäten
im Bundesbereich zu beseitigen.
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