Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts

Zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen wird eine erleichtert Vergabe nach folgenden Kriterien beschlossen:

Befristet auf zwei Jahre werden Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben (jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb) mit folgender Höhe eingeführt.




Für Bauleistungen:
- Beschränkte Ausschreibung: 1 Mio. €
- Freihändige Vergabe: 100 000 €

Für Dienst- und Lieferleistungen:

- Freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung: 100 000 €

Unterhalb dieser Schwellenwerte kann die Vergabestelle ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes Beschränkte Ausschreibungen oder Freihändige Vergaben durchführen. Die Länder und Kommunen sind aufgefordert, ihre Vergabeverfahren ebenfalls durch Anhebung der Schwellenwerte zu erleichtern.

Jahre für die VOL und Die VOB klarzustellen, dass entsprechend der Mitteilung der Europäischen Kommission angesichts der drohenden konjunkturellen Lage von einer Dringlichkeit auszugehen ist, die es rechtfertigt, die Vergabefristen nach den Vorschriften der VOL und VOB zu verkürzen.

Die Kostengrenzen für "kleine Baumaßnahmen" des Bundes sowie Zuwendungsbaumaßnahmen, unterhalb derer ein vereinfachtes Verfahren möglich ist, werden für zwei Jahre von 1 Mio. € auf 5 Mio. € angehoben.

BMVBS und BMF werden aufgefordert, durch geeignete haushalterische Maßnahmen Engpässe bei Planungskapazitäten im Bundesbereich zu beseitigen.
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