Es gibt keine Winterreifenpflicht
in Deutschland. Richtig ist, mit der Änderung des neu
geregelten § 2 Absatz 3a StVO, der nunmehr die Ausrüstung
von allen Kraftfahrzeugen entsprechend den Wetterverhältnissen
bestimmt, kann es teuer werden. Diese Vorschrift ist schon
seit dem 01.05.2006 in Kraft. Es gibt kein festes Datum, bis
zu dem die Bereifung für die kalte Jahreszeit vorgeschrieben
ist. Nach dem Gesetz sind winterliche Straßenzustände
gemeint, also Schnee- und Eisglätte. Es geht hier nur
um die tatsächlichen Verhältnisse. Es gibt keine
fixe Winterzeit.
Es gibt keine Winterreifenpflicht in Deutschland. Richtig
ist, mit der Änderung des neu geregelten § 2 Absatz
3a StVO, der nunmehr die Ausrüstung von allen Kraftfahrzeugen
entsprechend den Wetterverhältnissen bestimmt, kann es
teuer werden. Diese Vorschrift ist schon seit dem 01.05.2006
in Kraft. Es gibt kein festes Datum, bis zu dem die Bereifung
für die kalte Jahreszeit vorgeschrieben ist. Nach dem
Gesetz sind winterliche Straßenzustände gemeint,
also Schnee- und Eisglätte. Es geht hier nur um die tatsächlichen
Verhältnisse. Es gibt keine fixe Winterzeit. So kann
jeder Autobesitzer im Januar an schnee- und eisfreien Tagen
und bei Temperaturen um +10° C und mehr auch mit Sommerreifen
fahren. Theoretisch kostet es bereits 20 Euro, die falschen
- also den Wetterverhältnissen nicht angemessenen - Reifen
spazieren zu fahren. Wird das Auto wegen der Bereifung zum
Hindernis für Dritte, ist ein Busgeld i.H.v. 40,00 Euro
und ein Punkt verwirkt. Verursacht ein mit Sommerreifen bereiftes
KFZ einen Unfall, stellt sich das Problem, wie reagiert die
Versicherung. Klar ist, der Haftpflichtschutz wird in jedem
Fall bestehen bleiben müssen. Kasko- und Eigenschaden
können jedoch möglicherweise mit Erfolg von der
Versicherung ausgeschlagen oder stark minimiert werden.
In jedem Fall empfiehlt es sich, bei winterlichen Witterungsbedingungen
nur und ausschließlich auf Winterreifen ein KFZ im öffentlichen
Verkehrsraum zu bewegen. Wer wenig fährt oder nicht umrüsten
will, für den sind öffentliche Verkehrsmittel die
probate Lösung. |
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