forum vergabe e.V.: Bundesrat verabschiedet Vergaberechtsreform

Am 13. Februar hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts zugestimmt, das den Bundestag bereits am
19. Dezember des vergangenen Jahres passiert hatte.

Es werden damit die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) über die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab 206.000 Euro und öffentlicher Bauaufträge ab etwa 5,3 Mio Euro dem europäischen Recht
angepasst und im Sinne der Praxis effizienter gestaltet.




Bis zuletzt war streitig, ob staatliche und kommunale Aufgabenübertragungen (Beispiel: Kommune A überträgt ihre Müllabfuhr der Kommune B) ausdrücklich von der Anwendung des Vergaberechts ausgenommen bleiben sollten. Das Problem löste ein von Baden-Württemberg in letzter Minute eingebrachter Beschluss, der vorsieht, dass für die Thematik eine Lösung auf der europäischen Ebene und in einer zukünftigen GWB-Novelle gefunden werden sollte.

Das forum vergabe begrüßt, dass damit ein langjähriges Tauziehen um die Vergaberechtsreform beendet werden konnte. Wesentliche Regelungen betreffen die Einschränkung der Möglichkeit für Unternehmen, gegen Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers, durch die sie benachteiligt werden können, gerichtlich vorzugehen. Es soll damit die "Flut" von Prozessen, die zu Investitionshemmnissen bei der öffentlichen Beschaffung geführt haben, eingedämmt werden, so die Intention des Gesetzgebers. Ob dies allerdings im erfolgten Umfang notwendig war, sei zu bezweifeln, stellt das forum vergabe fest. Wie sich nämlich aus den amtlichen Statistiken ergebe, habe bereits seit dem Jahr 2006 die Zahl der Streitfälle kontinuierlich abgenommen.

Zur Verbesserung des Zugangs mittelständischer Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen sieht das Gesetz eine Verpflichtung vor, große Aufträge in Lose aufzuteilen, auf die auch kleine und mittlere Unternehmen erfolgreich anbieten können (§ 97 Abs. 3).

Von entscheidender Bedeutung für die Kommunen sind die Regelungen in § 99, die klarstellen, dass Grundstücksverkäufe in Verbindung mit städtebaulichen Entwicklungsverträgen nicht der vergaberechtlichen
Ausschreibungspflicht unterliegen. Die sogenannte Ahlhorn-Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, die die Kommunen in diesen Fällen zur Ausschreibung verpflichtete, hatte dies in Frage gestellt. Denn es ließen sich kaum noch Investoren finforum den, die bereit waren, ihre Ideen für kommunale Entwicklungskonzepte zur Verwertung in einem folgenden Ausschreibungswettbewerb zur Verfügung zu stellen.

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