| Als "ganz
im Sinne von Handwerk und Mittelstand" hat Landeshandwerkspräsident
Joachim Möhrle das klare Votum der Landesregierung
begrüßt, dem Bund zu folgen und die Wertgrenzen
für die Ausschreibung von öffentlichen Bauleistungen
zu erhöhen. Damit könnten die angekündigten
Konjunkturprogramme rasch und unbürokratisch umgesetzt
werden. Möhrle: "Jetzt sind die Kommunen am Zug."
Aufträge können jetzt bis
zu einer Höhe von 100.000 Euro freihändig vergeben
und bis zu einer Million Euro beschränkt ausgeschrieben
werden. Die neue Regelung für die Vergabe von öffentlichen
Aufträgen bleibt zunächst auf zwei Jahre begrenzt.
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Die Kommunen entscheiden nun darüber,
ob sie die höheren Wertgrenzen auch tatsächlich
ausschöpfen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag
(BWHT) hatte sich schon seit langem vehement für eine
Anhebung der Wertgrenzen ausgesprochen und hält die bisher
geltenden Grenzen von 20.000 Euro (freihändige Vergabe)
und 75.000 Euro (beschränkte Ausschreibung) für
zu niedrig. Möhrle betonte, er freue sich deshalb besonders
über die Entscheidung der Landesregierung zur vollen
Ausschöpfung der Bundesempfehlungen.
Gleichzeitig hat der Handwerkstag die Landesregierung aufgefordert,
Projekte frühzeitig auf den Markt zu bringen und bewusst
handwerks- und mittelstandsfreundliche Vergabeverfahren zu
wählen. "Vergaben an Generalunternehmer müssen
unterbleiben und die einzelnen Projekte in Fach- und Teillose
unterteilt werden", forderte Möhrle. Bedenken, die
in den Programmen enthaltenen Auftragsvolumina könnten
die Kapazität des handwerklichen Baugewerbes überfordern,
seien aus der Luft gegriffen: "Das Handwerk steht in
den Startlöchern."
Quelle/Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag (BWHT)
Eva Hauser, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart
Telefon: (0711) 26 37 09-0, Telefax: (0711) 26 37 09-100
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