Das Entzünden der
Osterfeuer hat eine sehr lange Tradition.
Um eine Gefährdung Dritter
auszuschließen, möchten wir Ihnen Sicherheitsregeln
an die Hand geben, auf deren Einhaltung wir ersuchen:
- Auf öffentlichem Grund wenden
Sie sich an Ihr zuständiges Gemeindeamt.
- Für die Platzwahl ist die Zustimmung
des Grundeigentümers erforderlich.
- Keine
Gefahren für Ihre Nachbarschaft!
|
|
- 100 und mehr Meter Abstand zu anderen Gebäuden
wegen Funkenflug unbedingt einhalten.
- Wegen der nicht vermeidbaren Rauchentwicklung ist ein Sicherheitsabstand
zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien von 200 m
einzuhalten.
- Anwohner, die nicht mitfeiern, sollten so wenig wie möglich
durch Rauch und Lärm belästigt werden.
- Trockenes Holz ist das beste Brennmaterial.
- Autoreifen, Öle, Plastikartikel und andere Abfälle
dürfen nicht verbrannt werden.
- Zum Anzünden nur Papier verwenden, keine Brandbeschleuniger!!!
- Die Höhe der Holzstapel sollte 5 m, der Durchmesser
8 m nicht überschreiten.
- Halten Sie ein geeignetes Löschgerät vor.
- Bei größeren Osterfeuer informieren Sie Ihre
zuständige Feuerwehr.
- Ratsam ist auch das Befeuchten rund um die Feuerstelle.
- Osterfeuer vor dem anzünden erst umschichten, denn
in jedem Holz- und Reisighaufen können sich Igel oder
andere Tiere eingenistet haben.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Erreichbarkeit
für Lösch- und Rettungsfahrzeuge gesichert bleiben
und nicht durch parkende Fahrzeuge o.Ä. versperrt werden.
Die Feuerwehr erreichen Sie im Notfall unter der Telefonnummer
112. Wenn Sie unsere Tipps beachten, wird Ihr Osterfeuer sicherlich
zu einem ungetrübten Erlebnis. Werden hingegen die Sicherheitsvorkehrungen
nicht eingehalten, kann sich daraus eine Zunahme der Gefährdung
ergeben, die bis zur fahrlässigen Brandstiftung führen
kann und unser sofortiges Eingreifen erforderlich macht!
Zur Beachtung
Die Feuerwehr erteilt keine Genehmigungen für das Abbrennen
von Osterfeuern.
Dazu wenden sie sich bitte an Ihr zuständiges Gemeindeamt.
|