| Die Verabschiedung der schon für
dieses Frühjahr erwarteten neuen VOB/A verzögert
sich. Vornehmlich zwei Problembereiche sind hierfür verantwortlich:
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I. Teilnahme gemeinnütziger
Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen
Insbesondere die Fraktion Bündnis 90/die Grünen
verlangen, "das Vergaberecht konsequent sozial zu gestalten
und gemeinnützige Unternehmen nicht zu benachteiligen".
Gemäß ihrem entsprechend formulierten Antrag (Drucksache
16/12694) verlangen sie daher,
1. dafür Sorge zu tragen, dass weiterhin gemeinnützige
Unternehmen an Ausschreibungen im Bereich der VOB/A für
Bauleistungen teilnehmen dürfen;
2. Die VOB/A und VOL/A 2009 hinsichtlich ihrer rechtlichen
Wirkung auf gemeinnützige Unternehmen gleichzustellen,
um eine einheitliche Rechtssituation herzustellen.
Gegen diese Forderungen wird von Seiten der Wirtschaft vorgebracht,
dass gemeinnützige Unternehmen aufgrund der ihnen gewährten
Steuervorteile im Wettbewerb um Aufträge begünstigt
seien. Daher seien diese von der Vergabe öffentlicher
Aufträge auszuschließen.
In der politischen Diskussion zeichnet sich ab, dass den Argumenten
der Wirtschaftsverbände nicht gefolgt wird, diese Unternehmen
also am Wettbewerb um öffentliche Aufträge teilnehmen
dürfen. Auch der "Vergabe- und Vertragsausschuss
(DVA)" hat in seiner Vorstandssitzung vom 18. Mai 2009
entschieden, dass die VOB/A eine entsprechende Regelung zum
Ausschluss gemeinnütziger Unternehmen nicht enthalten
werde.
II. Mittelstandsklausel
Die Bauwirtschaft ist in Deutschland mittelständisch
geprägt. Der Mittelstand beschäftigt über 80
% der gewerblichen Arbeitnehmer.
Um zu vermeiden, dass dem Mittelstand der direkte Zugang zu
öffentlichen Aufträgen dadurch erschwert wird, dass
die Bauprojekte als "Gesamtpaket" an einen Generalunternehmer
vergeben werden, die "Mittelständler" hier
also nur als Subunternehmer des Generalunternehmers zum Zug
kommen, setzen sich die mittelständischen Bauverbände
dafür ein, dass Bauleistungen möglichst in Fach-
und Teillose aufgeteilt vergeben werden.
Das "Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts"
vom 20. April 2009 hat den Forderungen des Mittelstands mit
einem neuen § 97 Abs. 3 entsprochen. Dort ist geregelt,
dass mittelständische Interessen bei der Vergabe vornehmlich
zu berücksichtigen beziehungsweise Teil- und Fachlose
zu bilden sind. Allerdings gilt diese gesetzliche Regelung
nur für EU-weit auszuschreibende Baumaßnahmen,
also bei Baumaßnahmen mit einer Gesamtauftragssumme
über dem EU-Schwellenwert von 5.150.000 €.
Die mittelständischen Bauverbände verlangen nun,
dass diese Regelung auch für solche Aufträge gelten
soll die diese Größenordnung nicht erreichen, was
für weit über 90 % der öffentlichen Bauaufträge
gilt. Die Bauindustrie widersetzt sich diesem Verlangen und
möchte durchsetzen, dass in der neuen VOB/A eine Regelung
aufgenommen wird, bei der die Vergabe an einen Generalunternehmer
eine gleichrangige Vergabeart neben der Fach- und Teilungsvergabe
sein soll.
Es bleibt abzuwarten, wie dieser Streit ausgeht. Grundsätzlich
muss gesagt werden, dass es geradezu absurd wäre, unterschiedliche
Regelungen zu schaffen, je nachdem ob eine Baumaßnahme
den EU-Schwellenwert überschreitet oder nicht.
Begriffserläuterungen zum Vergaberecht finden sich unter
www.baurecht-woerterbuch.de/vergaberecht/
Dr. Olaf Hofmann, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für
Baurecht an der Universität der Bundeswehr in München.
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