| Das zum 24. April 2009
in Kraft getretene GWB regelt in § 97 Abs. 4a, dass Präqualifizierungsverfahren
zugelassen und anerkannt werden. Im Hinblick auf die mit der
Präqualifikation verbundenen Vereinfachungen für
Auftraggeber und Bieter ist dies eine wichtiger Schritt des
Gesetzgebers. Damit erhält auch das Angebot der Auftragsberatungsstellen
und der Industrie- und Handelskammern eine gesicherte und
bundesweit geltende Rechtsgrundlage. Sie wird ergänzt
durch eine entsprechende Regelung in der VOL/A. |
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Als Konsequenz daraus wird momentan eine bundesweite Datenbank
(www.pq-vol.de)
geschaffen, in der die bisher bestehenden länderintern
geltenden Systeme gebündelt werden. Vorteil für
die Unternehmen ist die Möglichkeit, bundesweit von öffentlichen
Auftraggebern über verschiedenen Suchfunktionen auffindbar
zu sein. Vorteil für die Vergabestellen ist, dass sie
eine Datenbank haben, über die sie ihre Bieter- und Bewerberkreise
sinnvoll erweitern können. Die Einführung des bundesweiten
Systems ist für den 01.09.2009 geplant.
Die Auftragsberatungsstellen in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen-Anhalt und Sachsen bieten bereits jetzt ein Präqualifizierungsverfahren
für Unternehmen an. Diese erhalten nach Überprüfung
der vorgelegten unternehmensbezogenen Dokument ein Zertifikat,
mit dem sie ihre Eignung bei Angeboten an die öffentliche
hand nachweisen können. Sowohl den Unternehmen als auch
den öffentlichen Auftraggebern wird damit das Risiko
genommen, dass Angebote wegen fehlender oder veralteter Dokumente
vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssen. Mehr
als 2.000 Unternehmen (Stand 01.04.2009) nutzen bereits diesen
Service.
Bis zum 01.09.2009 werden weitere Bundesländer entsprechende
Präqualifzierungsverfahren einrichten, so dass zum Start
der bundesweiten Datenbank ein Flächen deckende Angebot
von Unternehmen vorhanden ist, die für Aufträge
im Liefer- und Dienstleistungsbereich geeignet sind.
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