| Mancher Bauherr möchte seinen
Traum von den eigenen vier Wänden mit tatkräftiger
Hilfe von Freunden und Verwandten verwirklichen. In Eigenleistung
werden Wände verputzt, Fliesen verlegt oder Dächer
ausgebaut. Doch gerade beim Eigenbau lauern unvorhergesehene
Gefahren, erklärt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
(BG BAU).
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Bei einem Unfall trägt der Bauherr die Verantwortung.
Die gesetzlichen Vorschriften sind eindeutig: Sobald Freunde,
Kollegen, Verwandte und Nachbarn auf der Baustelle mitwerkeln,
muss sie der private Bauherr innerhalb einer Woche bei der
BG BAU melden.
Knapp 120.000 laufende Eigenbauprojekte privater Bauherren
wurden 2008 von der BG BAU betreut. Allerdings vermutet
die Berufsgenossenschaft zahlreiche weitere Bauvorhaben,
die nicht bei ihr erfasst sind, weil viele Bauherren ihre
Maßnahme nicht anmelden. Damit gehen sie erhebliche
Risiken ein: Jedes Jahr geschehen auf deutschen Baustellen
privater Bauherren mehrere hundert Unfälle, manche
enden tödlich.
Umfassende Beratung zum Unfallschutz erhalten die Bauherren
durch Fachleute der BG BAU. Die BG BAU Experten unterstützen
die Bauherren beim Einhalten ihrer Pflichten. Diese reichen
von der Ausstattung der Helfer mit Persönlicher Schutzausrüstung,
wie Helm, Sicherheitsschuhe und Handschuhe, über ausreichende
Beleuchtung und Beschilderung, die Sicherung von Schächten
und Gruben, bis zur Verkehrssicherheit auf dem Baugrundstück.
Wer die Baukosten per "Muskelhypothek" senken
will, sollte keine unnötigen Risiken eingehen. Die
Kosten zur Helfer-Versicherung betragen 1,84 Euro pro geleistete
Arbeitsstunde in den alten Bundesländern. In den neuen
Bundesländern belaufen sie sich auf 1,56 Euro pro Stunde.
Bei Umbaumaßnahmen ist darauf zu achten, ob früher
Asbest im Haus verbaut worden ist. In solchen Fällen
sind die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen
einzuhalten. Die BG BAU empfiehlt dringend kompetente Firmen
einzuschalten, die die asbesthaltigen Materialien fachgerecht
ausbauen und entsorgen. Auch dazu beraten Experten der BG
BAU die privaten Bauherren.
Mit der Meldung an die BG BAU vermeiden private Bauherren
nicht nur Bußgelder. Durch die Beratung der BG BAU werden
Unfälle verhindert und mögliche Forderungen der
Helfer nach Schadensersatz vermieden. Denn: Ereignet sich
ein Unfall, zum Beispiel weil der Bauherr die Unfallverhütungsvorschriften
nicht beachtet hat, droht ein Regressverfahren wegen grober
Fahrlässigkeit. Viele Unfälle hinterlassen schwerste
Folgen und die Betroffenen müssen Jahre lang oder für
immer versorgt werden. Das übersteigt in der Regel die
Finanzkraft der Bauherrren.
Eine Ausnahme von der Versicherungspflicht gibt es bei kurzfristigen
Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten. Vorsicht
ist auch hier angebracht: Verunglücken unversicherte
Helfer auf dem Baugrundstück, haftet der Bauherr ohne
Versicherungsschutz mit seinem gesamten Vermögen. Wenn
dagegen alle Helfer zusammen nicht länger als 40 Stunden
auf dem Bau tätig waren, besteht eine Meldepflicht bei
der Unfallkasse der öffentlichen Hand. Für Bauherren
selbst ist es sinnvoll, eine Versicherung gegen Unfälle
und Berufskrankheiten für sich und mithelfende Ehegatten
abzuschließen.
Quelle: ots
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