Der Bundestag verabschiedete
mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP das Gesetz
zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. In Kraft treten
wird das Gesetz somit nach Zustimmung durch den Bundesrat.
Die Verbraucherschutzrechte werden gestärkt,
der Missbrauch von Daten untersagt und unlautere Werbepraktiken
unterbunden. Zu diesem Zweck wird den Verbrauchern künftig
ein umfassendes Widerrufsrecht für telefonisch abgeschlossene
Verträge zugestanden.
Damit Werbeanrufe überhaupt durchführen werden dürfen,
muss künftig eine ausdrückliche Einwilligung seitens
des Verbrauchers vorliegen.
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Bundestag beschließt
Gesetzesnovelle |
Bei Verstößen, sogenannter Cold Calls,
drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Call-Centern die mit unterdrückten Rufnummern arbeiten,
drohen Strafen bis zu 10.000 Euro.
Ferner können Verträge u.a. zur Lieferung von Zeitungen,
Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und
Lotterie-Dienstleistungen künftig ohne Angabe von Gründen
widerrufen werden, so wie es heute schon bei allen anderen
am Telefon abgeschlossenen Verträgen möglich ist.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Die Rufnummernunterdrückung ist unzulässig. Es
muss die Rufnummer des tatsächlichen Anrufers angezeigt
werden, nicht zulässig ist die Anzeige der Rufnummer
eines Dritten (z.B. die des Auftraggebers).
- Wenn der Verbraucher einen Vertrag fristgerecht widerrufen
hat, braucht er ihn nicht zu erfüllen.
Die Widerrufsfrist beträgt - abhängig von den Umständen
des Einzelfalls - zwei Wochen oder einen Monat und beginnt
erst, wenn der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht
in Textform (etwa als E-Mail, Brief oder per Telefax) erhalten
hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig
einen Monat.
- Das Widerrufsrecht bei Werbeanrufen für Lotterien
oder Zeitschriften- und Zeitungsabonnements beträgt
künftig einen Monat.
- Wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht
in Textform belehrt wurde, kann er Verträge über
Dienstleistungen, die er am Telefon oder im Internet abgeschlossen
hat, künftig widerrufen.
- Telefonisch geschlossene Verträge, mit denen "Schaltungen
im Hintergrund" bei Dienstleistungsverhältnissen
einhergehen, wie etwa Strom-, Gas- oder Telefonanbieterwechsel,
werden erst wirksam, wenn der Verbraucher sie schriftlich
bestätigt hat.
Quelle: Bundestag
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