| Jährlich werden über 2 Millionen Vergabeverfahren
der öffentlichen Hand allein für Lieferungen und Dienstleistungen
durchgeführt. Bund, Länder und Kommunen kaufen von Bleistiften
bis zum Hochleistungsrechner ein. Der Wert von Beschaffungen
beläuft sich insgesamt auf ca. 265 Mrd. Euro pro Jahr.
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"Will ein Unternehmen zu einem öffentlichen Auftrag
ein Angebot abgeben, muss es ein viel zu kompliziertes Verfahren
durchlaufen", kritisiert DIHK-Hauptgeschäftsführer
Martin Wansleben. Es müsse sehr aufwändig seine
fachliche Kompetenz, seine Leistungsfähigkeit und seine
Zuverlässigkeit nachweisen. Hierzu gehöre eine Vielzahl
von Dokumenten, die zudem noch von verschiedenen Stellen beigeholt
werden müssten, z. B. vom Finanzamt oder von der Berufsgenossenschaft.
"Bewirbt sich ein Unternehmen im Laufe des Jahres auf
mehrere Aufträge, muss es sich immer wieder dieselben
Unterlagen beschaffen und den Angeboten beifügen. Den
Unternehmen und den öffentlichen Auftraggebern entstehen
hierdurch insgesamt Kosten von über 1,45 Mrd. Euro",
betont Wansleben.
"Mit dem heutigen Start der neuen Datenbank - der "pq-vol"
ist ein weiterer Schritt gelungen, Vergabeverfahren zu vereinfachen",
betont Walther Otremba, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium.
Zur Entlastung der Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich
bieten die Industrie- und Handelskammern bzw. die von ihnen
getragenen Auftragsberatungsstellen einen neuen Service an.
Die bundesweite Datenbank (www.pq-vol.de)
enthält Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich,
die präqualifiziert sind. Sie haben ihre Eignung gegenüber
der IHK bzw. der Auftragsberatungsstelle nachgewiesen.
Präqualifizierung ist bei konsequenter Anwendung und
Nutzung ein nicht zu unterschätzendes Instrument zur
Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren. Unternehmen
könnten sich künftig schneller, sicherer und vor
allen Dingen kostengünstiger um öffentliche Aufträge
bewerben. "Damit könnten Unternehmen jährlich
erhebliche Bürokratiekosten sparen", betont Wansleben.
Darüber hinaus spart aber auch die öffentliche
Hand: Sie muss jetzt nicht mehr die einzelnen Nachweise
prüfen. Geschätzte Einsparungen liegen hier bei
jährlich 460 Mio. Euro.
Wird das Präqualifizierungsverfahren angewandt, sparen
die Unternehmen nicht nur Geld, sondern sind auch auf der
sicheren Seite: Ihr Angebot kann nicht mehr wegen veralteter
oder fehlender Nachweise vom laufenden Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden. Das Angebot landet nicht auf dem Haufen der Angebote,
die der öffentliche Auftraggeber aus formalen Gründen
nicht mehr in seine Zuschlagsentscheidung einbeziehen darf.
In vielen Fällen beträgt die Ausschlussquote wegen
formaler Fehler bis zu 80 %. "Um so wichtiger ist es,
dass die Präqualifizierung von allen öffentlichen
Auftraggebern akzeptiert wird", appelliert Otremba. "Dafür
werben das Bundeswirtschaftsministerium und der Deutsche Industrie-
und Handelskammertag ausdrücklich." Die nötigen
Rechtsgrundlagen für Präqualifizierungsverfahren
seien sowohl im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) als auch auf Vorschlag des BMWi in der demnächst
geltenden Fassung der VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen) geregelt.
Weitere Informationen: www.pq-vol.de
Ansprechpartner:
Annette Karstedt-Meierrieks
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Tel.: 030 / 20 30 8-27 06
mailto: karstedt-meierrieks.annette@dihk.de
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