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Mit der neuen Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009) wird die Energieeffizienz von Gebäuden entscheidend
verbessert. Um die Ziele der Bundesregierung bei Energieeinsparung
und Klimaschutz zu erreichen, muss erheblich energieeffizienter
gebaut werden als bisher.
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Neue Gebäude sollen energetisch besonders sparsam sein.
Bei Altbauten sollen Möglichkeiten zur Energieeinsparung
zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen erreicht werden.
Mit der EnEV 2009 werden Neubauten künftig eine um durchschnittlich
30 Prozent bessere Energiebilanz aufweisen als zur Zeit. Wer
in Zukunft an seinem Altbau größere Modernisierungen
vornimmt, muss im Mittel um 30 Prozent verschärfte energetische
Anforderungen einhalten.
Auch wenn ein Gebäudeeigentümer von sich aus keine
Modernisierung seines Hauses durchführt, muss er bestimmte
Nachrüstpflichten erfüllen. In der Praxis ist bei
den Neuregelungen hierzu vor allem die Dämmung bisher
ungedämmter oberster Geschossdecken oberhalb beheizter
Räume von Interesse. Nachdem bislang nur die nicht begehbaren,
obersten Geschossdecken von der Dämmpflicht erfasst waren,
müssen bis Ende 2011 nun auch begehbare oberste Geschossdecken
gedämmt sein. Alternativ kann auch das Dach entsprechend
gedämmt werden. Die Nachrüstpflichten gelten nicht
für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser (Selbstnutzung
ab 1. Februar 2002).
In Zukunft soll die Einhaltung der Energieeinsparverordnung
auch stärker kontrolliert werden. Unternehmer müssen
die Konformität ihrer Arbeiten mit der Energieeinsparverordnung
bestätigen. Die Schornsteinfeger werden bei der Feuerstättenschau
auch die Übereinstimmung von Heizungsanlagen mit bestimmten
energetischen Anforderungen prüfen.
Mit der EnEV 2009 hat die Bundesregierung für den Gebäudebereich
einen wesentlichen Eckpunkt ihres Integrierten Energie- und
Klimaprogramms umgesetzt.
Die wesentlichen Änderungen sind unter www.bmvbs.de/bau
zu finden. |
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