forum vergabe e.V.: Kommission senkt Schwellenwerte
Schwellenwerte sinken: Die Anwendung des Kartellvergaberechts durch öffentliche Auftraggeber hängt davon ab, ob ein Auftrag bestimmte Schwellenwerte erreicht.

Diese Schwellenwerte wurden von der Europäischen Kommission mit Wirkung ab dem 01.01.2010 reduziert. Diese Reduzierung erfolgte im Rahmen einer alle zwei Jahre durchzuführenden Überprüfung. Die von der Kommission der Europäischen Union festgelegten wichtigen Schwellenwerte für die Anwendung des europäischen Vergaberechts sind auf 4.845.000 Euro für Bauvergaben und 193.000 Euro für andere Dienst- und Lieferleistungen gesunken (bisher 5.150.000 Euro und 206.000 Euro).




Für Sektorenauftraggeber gelten Schwellenwerte von 4.845.000 Euro für Bauvergaben und 387.000 für Dienst- und Lieferleistungen. Die Anpassung erfolgte durch eine Verordnung Nr. 1177/2009 der Kommission vom 30.11.2009 (ABl. EU Nr. L 314 vom 01.12.2009, S. 64).

Die geänderten Schwellenwerte sind ab dem 01.01.2010 anzuwenden. Um europarechtskonforme Vergaben durchzuführen, sind die Schwellenwerte auch ohne Anpassung der deutschen Vergabeverordnung VgV zu berücksichtigen.

In Deutschland ist das Vergaberecht zweigeteilt. Oberhalb der gerade angepassten Schwellenwerte gelten gesetzliche Vorgaben für die Durchführung der Vergaben. Weiter besteht ein vom europäischen Recht vorgeschriebener Rechtsschutz, der es Bietern erlaubt, noch vor dem Vertragsschluss die Auswahlentscheidung des Auftraggebers überprüfen zu lassen. Auf dieser Grundlage wurde z.B. kürzlich der Auftrag zur Planung des Berliner Stadtschlosses angegriffen. Unterhalb der Schwellenwerte erfolgen Vergaben nach dem Haushaltsrecht mit anderen Rechtsschutzmöglichkeiten.

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