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Seit dem 28. Dezember
2009 gilt die Europäische Dienstleistungsrichtlinie. Künftig
wird es dadurch sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher
leichter, grenzüberschreitend Dienstleistungen im europäischen
Binnenmarkt anzubieten bzw. in Anspruch zu nehmen.
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Das neu errichtete Portal 21 (www.portal21.de)
unterstützt dieses Ziel durch ausführliche Informationen über
die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen in
anderen europäischen Mitgliedstaaten.
Es wurde durch die Germany Trade & Invest (GTAI) und das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) gemeinsam aufgebaut. Das Angebot soll auch Unternehmer
effektiv bei ihren ersten Schritten in den europäischen Binnenmarkt
unterstützen.
Das Portal 21, welches nach dem entsprechenden Artikel 21
der Dienstleistungsrichtlinie benannt wurde, ist in mehrere
Rubriken unterteilt.
Unter der Rubrik "Rechtsrahmen für Dienstleistungen im
europäischen Ausland" wird beispielsweise über wichtige
Gebiete wie das Zivilrecht, das Insolvenzrecht und den gewerblichen
Rechtsschutz informiert. Darüber hinaus werden spezielle Fragestellungen
des Verbraucherschutzes wie das Fernabsatz- und Internetrecht
behandelt.
Im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen
wird darüber hinaus auf nationale Besonderheiten des ausländischen
Rechts hingewiesen. So werden Fragen zu bestehenden Registern
oder Pflichtversicherungen beantwortet sowie der weitere wichtige
Aspekt des Rechtsschutzes in anderen Mitgliedstaaten behandelt.
Schließlich können dem Portal auch Kontaktdaten für Anlaufstellen,
wie z.B. Verbände und die neuen Einheitlichen Ansprechpartner,
entnommen werden. Zudem hat der Portalnutzer die Möglichkeit,
individuelle Rückfragen zu stellen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem ebenfalls
neu eingerichteten Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie www.dienstleisten-leicht-gemacht.de.
Das Dienstleistungsportal finden Sie unter: www.portal21.de.
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