1. Informieren Sie sich regelmäßig über Ausschreibungen. 2. Definieren Sie klare Verantwortlichkeiten und eine klare Aufbau- und Ablauforganisation bei Ausschreibungsprojekten. 3. Halten Sie sich auf dem aktuellsten Stand im Vergaberecht. 4. Sind die Vergabeunterlagen / Leistungsbeschreibungen missverständlich oder falsch, fragen Sie telefonisch oder schriftlich beim Beschaffer nach (bei europaweiten Ausschreibungen: Unverzügliche formlose schriftliche Rüge). 5. Beschaffen Sie frühzeitig alle geforderten Unterlagen. 6. Kalkulieren Sie Ihre Preise so, dass noch Spielraum bleibt. 7. Halten Sie sich exakt an die Vorgaben aus den Ausschreibungsunterlagen. Prüfen Sie Ihr 8. Achten Sie auf die Abgabefrist. Versenden Sie die Bewerbungsunterlagen frühzeitig. 9. Warten Sie die Entscheidung der Vergabestelle ab. 10. Sind Sie von der Teilnahme an einer Ausschreibung ausgeschlossen worden, prüfen Sie die Chance für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (vor Zuschlag bei europaweiten Verfahren) oder auf Schadensersatz (nach Zuschlag oder bei nationalen Verfahren). |
Quelle: Handelskammer Hamburg |




