| Teil 1 und 2 der neuen DIN 18 040 wurde veröffentlicht und ersetzt nun in weiten Teilen die bisher gültigen Vorgaben an das Barrierefreie Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude, private Wohngebäude und betreutes Wohnen. Erstmals wurden z. B. sensorische Anforderungen wie Sehen, Hören, Tasten oder die speziellen Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern berücksichtigt und neue, flexiblere Maßvorgaben bieten jetzt mehr Gestaltungsspielraum bei der Gebäudeplanung. Auch im Bereich der Gebäudeausstattung gibt es einige Neuerungen. So müssen beispielsweise Türen, die manuell zu öffnen sind, mit elektronischen Hilfsmitteln für ein leichteres Öffnen und Schließen ausgestattet werden. | |
| Dies gewährleistet auch für Mobilitätseingeschränkte eine barrierefreie Nutzung. Um diese auch in Veranstaltungsräumen mit Reihenbestuhlung sicher zu stellen, muss dort zusätzlicher Platz für Rollstuhlfahrer mit Begleitung geschaffen werden. Der aktuelle Ratgeber "Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte nach DIN 18040 - Praxisbeispiele und Planungshilfen zu gesetzlichen, technischen und medizinischen Anforderungen" zeigt nicht nur, wie die Anforderungen der neuen DIN 18 040 sicher erfüllt werden. Er erläutert gleichzeitig, wie mit ausgereiften Einrichtungskonzepten der Alltag von Betroffenen erheblich erleichtert werden kann. Die praktische Gegenüberstellung der bisher gültigen und neuen Normen liefert einen Überblick über alle Anforderungen an das Barrierefreie Bauen. Hinweise zu den Besonderheiten bei unterschiedlichen Bauvorhaben wie öffentlichen Gebäuden, Wohnungen oder Heimen, unterstützen bei der bedarfsgerechten Planung von der Objektgestaltung bis zur technischen Ausstattung. | |
Quelle: www.forum-verlag.com |




