| Am 1.12.2011 ist die Umfrage zum
Bauforderungssicherungsgesetz an
den Start gegangen. Durchgeführt
wird sie von der TU Bergakademie
Freiberg, die für das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
ein Forschungsprojekt zur
Evaluation des Bauforderungssicherungsgesetz
durchführt. In einer ersten
Phase können sich bauwirtschaftliche
Betriebe und Bauhandwerker für eine
Online Befragung unter www.tu-freiberg.de/baufordsig registrieren
lassen. "Die bauwirtschaftlichen
Betriebe und Handwerker haben im
Rahmen dieser Online-Befragung die
Möglichkeit, ihre Erfahrungen mit
dem Bauforderungssicherungsgesetz in
das Forschungsprojekt einzubringen.
Ich hoffe auf eine große Teilnahme an
dieser Umfrage. Die Evaluation wird
dazu beitragen, dass sich die Diskussion
um die Zukunft des Bauforderungssicherungsgesetzes
versachlichen
wird", sagte Jan Mücke, Parlamentarischer
Staatssekretär beim Bundesminister
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Das Bauforderungssicherungsgesetz
soll sicherstellen, dass
Gelder, die für bestimmte Leistungen
im Zusammenhang mit Bauwerken
gezahlt werden, nur zur Bezahlung
derjenigen verwendet werden, die diese
Leistung auch erbracht haben. Im
Rahmen des Forschungsvorhabens der
TU Freiberg sollen die Regelungen des
Bauforderungssicherungsgesetzes im
Hinblick auf ihren Zielerreichungsgrad,
ihre Praktikabilität und Auswirkungen
auf die Liquidität der Bauunternehmen
untersucht werden. |
Quelle: BMVBS |




