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Untersuchung - umweltfreundliche Beschaffung

as Öko-Institut erstellte im Auftrag des Umweltbundesamtes eine Übersicht über die derzeit auf Länderebene bestehenden Regelungen zur Förderung umweltfreundlicher Beschaffung und den Grad der Berücksichtigung umweltfreundlicher Beschaffung in den Deutschen Bundesländern.
In seinem Bericht vom März 2011 kommt das Institut zu dem Ergebnis, dass es bis auf wenige Ausnahmen an verbindlichen Regelungen der Landesgesetzgeber zur umweltfreundlichen Beschaffung fehlt und insofern Nachholbedarf besteht. In den meisten Landesabfallgesetzen finde sich lediglich eine Soll-Vorschrift zur umweltfreundlichen Beschaffung. Deren Berücksichtigung stünde damit im Ermessen der jeweiligen Vergabestelle. Zudem seien Vorgaben in Vergabehandbüchern oft abstrakt gestaltet und nicht genügend konkretisiert. Ferner bleibe offen, ob sie in der Vergabepraxis bekannt sind und umgesetzt werden. Wo konkrete Regelungen bestünden, umfassten diese nur einige wenige Produktgruppen. Jedoch gäbe es auch positive Beispiele: So verfügten die Länder Berlin, Bremen und Hamburg bereits über ein eigenes Vergabegesetz, das Grundsätze und Ziele benennt und verbindlich vorgibt. Für Hamburg gelten es zudem "Rechtsgrundlagen und Hilfen zu umweltfreundlicher Beschaffung" als Anlage zum "Leitfaden für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (außer Bauleistungen)".
Das Öko-Institut empfiehlt daher, bestehende gesetzliche Vorgaben weiter zu konkretisieren und den Vergabeverantwortlichen einen praktischen Leitfaden für Ausschreibung, Bewertung und Zuschlagserteilung an die Hand zu geben.
Quelle: www.hk24.de
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