VKU zum Vorschlag der Kommission zur Novelle der EU-Vergaberichtlinien Kommunale Gestaltungsfreiheit aufrechterhalten
| Die Europäische Kommission hat
ihre Vorschläge zur Revision der
EU-Vergaberichtlinien vorgelegt. Der
Verband kommunaler Unternehmen
(VKU) fordert die Europäischen
Gesetzgeber vor dem jetzt folgenden
Verhandlungsprozess auf, die
kommunale Gestaltungsfreiheit nicht
unnötig einzuengen: „Einer praxisgerechten
und effizienten Handhabung
des Vergaberechts kommt aus Sicht
der kommunalen Unternehmen
besondere Bedeutung zu“, so VKUHauptgeschäftsführer
Hans-Joachim
Reck. |
![]() Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck |
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| In ihrer Binnenmarktakte hatte die Europäische Kommission zum öffentlichen Auftragsweseneinen "Werkzeugkasten" angekündigt. Dieser soll öffentlichen Einrichtungen helfen, ihre Aufgaben den Bedürfnissen der Bürger entsprechend wahrnehmen zu können - und das ohne Verlust ihrer im Vertrag von Lissabon zugesicherten Autonomie. „Der Werkzeugkasten muss ausreichend Hilfsmittel enthalten, die flexibel angepasst werden können, damit man ihn sinnvoll einsetzen kann“, so Reck. "Das trifft insbesondere auf die Ausgestaltung der Vorgaben für die interkommunale Zusammenarbeit zu. Hier kommt es darauf an, den Gestaltungsspielraum der Kommunen nicht durch zusätzliche Hürden einzuschränken. Die interkommunale Zusammenarbeit ist das wichtigste organisatorische Mittel, um auch weiterhin die Dienstleistungen kommunaler Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen anbieten zu können." Allerdings müssten in der Diskussion über die Novelle des EU-Vergaberechts die sogenannten Inhouse-Kriterien klarer ausgearbeitet werden. Bislang hatte das Europäische Parlament das Thema noch nicht aufgegriffen. Insbesondere auf nationaler Ebene, zum Beispiel in Deutschland, bestehen deswegen erhebliche Rechtsunsicherheiten. In Bezug auf die Dienstleistungskonzessionen bekräftigt Reck seine Auffassung, dass es hier keines Gesetzgebungsvorschlags bedarf. "Die Europäische Kommission hat nach mehrmaliger Ankündigung ein entsprechendes Papier vorgelegt, obwohl das Europäische Parlament in mehreren Beschlüssen darauf hingewiesen hat, dass ein Vorschlag für einen Rechtsakt über Dienstleistungskonzessionen nur dann gerechtfertigt wäre, wenn durch ihn etwaige Verzerrungen beim Funktionieren des Binnenmarkts abgestellt würden." Nach Einschätzung des VKU fällt es der EU-Kommission nach wie vor schwer, diesen Nachweis zu erbringen. Reck: "Wir teilen unsere ablehnende Haltung mit fast allen öffentlichen Auftraggebern und sogar den Auftragnehmern. Das Europäische Parlament und die Bundesregierung sind gefordert, das Vorpreschen der EU-Kommission zu bremsen." Der Vorschlag zur weitergehenden Regelung von Dienstleistungskonzessionen habe auch ein ganz anderes Ziel, so Reck. "Es geht um eine partielle Liberalisierung und die verstärkte Öffnung für private Versorger, zum Beispiel bei der Wasserversorgung. Doch dabei ignoriert man den Willen der Verbraucher, die ganz eindeutig die bewährte kommunale Wasserwirtschaft wollen." Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/ Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 % in der Strom-, 67,7 % in der Erdgas-, 76,3 % in der Trinkwasser-, 58,2 % in der Wärmeversorgung und 12,8 % in der Abwasserentsorgung. | |||
Quelle: Verband kommunaler
Unternehmen e.V. (VKU) |
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