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Weniger Bürokratie bei öffentlichen Aufträgen:
Kommission stellt Reform vor

Unbürokratischer, sozialer und effektiver soll die öffentliche Auftragsvergabe in Europa werden

Die EU-Kommission hat am 20.12.2011 die Modernisierung der bestehenden Vergaberegeln sowie eine neue Richtlinie über Konzessionen vorgeschlagen. Kommissar Michel Barnier, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, bezeichnete die Reform als notwendig, ehrgeizig und realistisch. Er unterstrich, dass mindestens zwanzig Milliarden Euro jedes Jahr eingespart werden könnten.
"Angesichts der aktuellen Haushaltszwänge ist eine wirksame öffentliche Auftragsvergabe für alle Mitgliedstaaten in der Tat eine Priorität geworden. Deshalb ist es erforderlich, über ein flexibles und benutzerfreundliches Instrumentarium zu verfügen, das den Behörden und Lieferanten in Europa eine transparente und wettbewerblich organisierte Auftragsvergabe so leicht wie möglich macht", so Barnier.
Die Vergaberegeln sollen einfacher und flexibler werden. So sollen die Behörden mehr Verhandlungsspielraum erhalten und die Aufträge verstärkt auf elektronischem Wege vergeben. Außerdem sollen die Unterlagen, die die Bieter einreichen müssen, drastisch reduziert werden. Gleichzeitig fordert die Kommission, dass bei der Vergabe verstärkt soziale Kriterien einbezogen werden und beispielsweise mehr auf benachteiligte Personen Rücksicht genommen wird.
Hintergrund
Modernisierung der europäischen Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe
Mit der vorgeschlagenen Reform sollen die vorhandenen Möglichkeiten und Instrumente tiefgreifend modernisiert werden.
1. Ziel Nr. 1 ist die Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergaberegeln und -verfahren. Diesbezüglich schlägt die Kommission insbesondere Folgendes vor:
• die Möglichkeit eines verstärkten Rückgriffs auf Verhandlungen, die den Vergabebehörden eine besser an ihre Bedürfnisse angepasste Beschaffung von Lieferungen und Dienstleistungen zum besten Preis ermöglicht;
• die Ausweitung und mittelfristig die allgemeine Nutzung elektronischer Mittel als Kommunikationsmittel bei öffentlichen Aufträgen, denn sie vereinfachen die öffentliche Auftragsvergabe erheblich;
• eine drastische Verringerung der Verwaltungslast, d. h. auch der von den Wirtschaftsteilnehmern beizubringenden Unterlagen, die ihnen das Leben erleichtern wird.
2. Förderung des Zugangs der KMU zu öffentlichen Aufträgen: Dieser Zugang wird durch die Maßnahmen zur Verringerung der Verwaltungslast und einen starken Anreiz für die Auftragsvergabe an KMU sowie die Beschränkungen in Bezug auf die für die Einreichung eines Angebots erforderliche Finanzkraft erleichtert und verstärkt.
Gleichzeitig soll die vorgeschlagene Reform eine bessere qualitative Verwendung der öffentlichen Auftragsvergabe erleichtern, indem sozialen Kriterien und Umweltkriterien Rechnung getragen wird, sei es den Lebenszykluskosten oder der Eingliederung schutzbedürftiger und benachteiligter Personen, womit ein Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 geleistet wird.

4. Zudem beinhaltet die Reform:

• Verbesserungen der bestehenden Garantien zur Behebung von Interessenkonflikten und Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption, um die Integrität der Verfahren angesichts der auf dem Spiel stehenden Finanzmittel besser zu gewährleisten;
• Bestellung einer einzigen nationalen Behörde in jedem Mitgliedstaat, die für die Beaufsichtigung, Ausführung und Kontrolle der öffentlichen Aufträge zuständig ist, um eine bessere Anwendung der Regeln vor Ort sicherzustellen.

Richtlinie über Konzessionen: Vervollständigung des Rechtsrahmens für die öffentliche Auftragsvergabe

Der Richtlinienvorschlag über Konzessionen deckt Partnerschaftsabkommen zwischen einer in der Regel öffentlichen Stelle und einem oftmals privaten Unternehmen in Fällen ab, in denen letzteres das Betriebsrisiko für die Wartung und Entwicklung von Infrastrukturen übernimmt (Häfen, Wasserversorgung, Parkhäuser, gebührenpflichtige Autobahnen usw.) oder aber Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringt (Energie, Gesundheitswesen, Wasserversorgung und -behandlung, Abfallbeseitigung usw.).
Diese Richtlinie ergänzt den europäischen Rahmen für die öffentliche Auftragsvergabe. Sie fände auch auf Dienstleistungskonzessionen Anwendung, die bislang nicht unter das abgeleitete Recht fallen. Die vorgeschlagenen Regeln sollen einen klaren Rechtsrahmen schaffen, der die erforderliche Rechtssicherheit gewährleistet, die öffentliche Auftraggeber bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen. Sie sollen einen wirksamen Zugang aller europäischen Unternehmen zum Konzessionsmarkt gewährleisten, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen. Auch könnten sie so den Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften fördern, bei denen die Konzessionen ein privilegiertes Instrument sind.
Deshalb schlägt die Kommission vor, die Konzessionen obligatorisch im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. Auch schlägt sie vor, die Pflichten der Vergabebehörden zu konkretisieren, was die Wahl der Auswahl- und Zuschlagskriterien betrifft, bestimmte Basisgarantien vorzuschreiben, die beim Vergabeverfahren einzuhalten sind, und die Vorteile der Richtlinie in Bezug auf den Regress auf dem Gebiet öffentlicher Aufträge auf alle Personen auszuweiten, die eine Konzession erhalten möchten, sowie Klarstellungen z. B. zum System der Änderungen von Konzessionen vorzunehmen, die derzeit ausgeführt werden.
Die geplanten Bestimmungen schaffen keine übermäßige Verwaltungslast und gelten einheitlich für Konzessionen von größerem Auftragsvolumen, bei denen das grenzübergreifende Interesse offensichtlich ist.

Nächste Schritte

Die Kommissionsvorschläge werden dem Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt, um ein Legislativverfahren im Hinblick auf ihre Annahme zu lancieren, die vor Ende 2012 im Rahmen der Binnenmarktakte erfolgen soll.
Lesen Sie hierzu die vollständige Fassung
Quelle: Europäische Kommission
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