| 1. Bewerbungsbedingungen, die vorsehen,
dass Unterlagen, die von der
Vergabestelle nach Angebotsabgabe
verlangt werden, zu einem von ihr
bestimmten Zeitpunkt einzureichen
sind und, dass das Angebot andernfalls
ausgeschlossen wird, sind mit §
16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A unvereinbar.
2. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist auf Eignungserklärungen und -nachweise im Rahmen der formalen Eignungsprüfung analog anzuwenden. |
| OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2011 - 13 Verg 3/11 |
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