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Übermittlung aller Projektunterlagen löst Projektantenproblematik!

1. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten.
2. Maßgebend ist, dass die Bieter erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber mit welcher Gewichtung ankommt, so dass sie ihr Angebot nach den Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gestalten können.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2011 - Verg W 17/11
Weitere Infos auf www.ibr-online.de
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