Öffentliche und private Ausschreibungen, Ergebnisse sowie Informationen für Baugewerbe, Handwerk, Industrie und Handel
twitter facebook RSS-Feed
zurück Drucken zum Archiv

VOF-Vergaben: Wie ist das Kriterium "Honorar" zu werten?

1. Die Vergabestelle hat gemäß § 11 Abs. 6 Satz 2 VOF den Vertrag mit dem Bieter zu schließen, der aufgrund des ausgehandelten Auftragsinhalts und der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Die Ausgestaltung der Wertungskriterien steht dabei im billigen Ermessen der Vergabestelle, solange Transparenz und Gleichbehandlung gewährleistet sind.
2. Aus Gründen der Gleichbehandlung können nicht nach Abgabe der Honorarangebote zusätzliche "Sonderpunkte" eingeführt und damit die bekannt gemachte Höchstpunktzahl überschritten werden.
VK Nordbayern, Beschluss vom 20.12.2011 - 21.VK-3194-38/11
Weitere Infos auf www.ibr-online.de
zurück Drucken nach oben