| Die in Nr. 3.2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen
für Zuwendungen
zur Projektförderung (ANBest-P)
enthaltene Verpflichtung, bei der
Vergabe von Aufträgen die Abschnitte
1 der VOL bzw. VOB anzuwenden,
stellt eine Auflage im Sinne des §36
Abs. 2 Nr. 4 VwVfG dar, wenn sie
zum Bestandteil des Zuwendungsbescheids
gemacht wurde. Ein Verstoß
hiergegen berechtigt zum (Teil-)
Widerruf der Zuwendung.
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2011 - 9 S 1273/10 |
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