| Brüssel/Berlin. Das Europaparlament hat die Novelle der Richtlinie Waste Electrical and Electronic Equipment (WEEE - Novellierung der Richtlinie zu Elektro- und Elektronik-Altgeräte) verabschiedet. Die Novelle verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, 2012 bis 2016 weiterhin vier Kilogramm Elektroschrott pro Einwohner zu sammeln oder mindestens den Sammelschnitt der vergangenen drei Jahre zu erreichen. Diese Rücknahmequoten sollen ab 2016 auf 45 Gewichtsprozent der neu in den Markt gebrachten Elektround Elektronikgeräte und ab 2019 auf 65 Prozent erhöht werden. Nach der formellen Abstimmung im Ministerrat wird die Novelle in Kürze rechtskräftig und geht in die nationale Umsetzung. Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) geht der Beschluss in die richtige Richtung, wie Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck heute betont: "Es ist gut, dass die EU das Recycling von E-Schrott forciert. In Deutschland werden wir auch dank der effizienten Sammelstrukturen der Kommunen diese vorgegebenen Ziele erreichen - wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen. Das heißt auch, dass illegale Schrottsammlungen stärker geahndet werden." Wie der VKU berichtet, kam es in den vergangenen Jahren aufgrund gestiegener Preise für Altmetalle immer wieder zu unerlaubten Sammlungen von Elektroschrott. Der auf diese Weise gesammelte Schrott wird oftmals nur unzureichend recycelt, wie der Verband unterstreicht. Er fordert daher, Ordnungsstrafen für illegale Schrottsammlungen zu verhängen. Auch sollte bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsche Gesetzgebung, der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), darauf geachtet werden, dass die Sammlung von kleinen Altgeräten durch den Handel mit denselben Standards wie in den Kommunen eingeführt wird. Die Europäische Kommission legt den Mitgliedsstaaten zudem nahe, dass die Hersteller künftig auch die bürgernahe Sammlung finanzieren sollen. |
Quelle: VKU-Pressemitteilung 6/12 |




