| Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. weist in Anbetracht finanzieller Engpässe der öffentlichen Hand darauf hin, dass durch eine konsequente Anwendung der Vergabevorschriften die Möglichkeit besteht, Kosten einzusparen. Dadurch werden neue Gestaltungsspielräume für weitere zwingend notwendige Investitionen eröffnet. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V., Rainer von Borstel, führt aus, dass leider die Möglichkeiten, die das Vergaberecht bietet, bei der Vergabe von Aufträgen nicht überall Anwendung finden. Oft wird nur das billigste Angebot bezuschlagt, ohne Folgekosten im Sinne einer Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. So sehen die Vergabevorschriften vor, dass nicht das billigste, sondern das wirtschaftlichste Angebot zum Zuge kommt. Auch wenn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Preis eine wichtige Rolle spielt, müssen doch auch sämtliche weiteren Einflussfaktoren auf die zu erbringende Bauleistung, wie Umwelteigenschaften, Qualität oder Betriebs- und Folgekosten, beachtet werden. Rainer von Borstel weist darauf hin, dass gerade die Betriebsund Folgekosten von entscheidender Bedeutung sind, da höhere Anfangsinvestitionen sich sehr schnell wieder in den Folgejahren durch beispielsweise niedrigere Stromund Energiekosten ausgleichen können. Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. vertritt die Auffassung, dass bei einem kurzsichtigen Vorgehen nur über den Angebotspreis durch später erhöhte Folgekosten der finanzielle Spielraum der öffentlichen Hand weiter eingeschränkt wird. Vielmehr gilt es mit Weitblick und mit wirtschaftlichem Sachverstand zu handeln. |
Quelle: www.bgvht.de |




