| 1. Forderung eines GS-Prüfsiegels
für ein bestimmtes Produkt, ohne
den Zeitpunkt der Vorlage festzulegen. 2. GS-Prüfsiegel war auch kein "geforderter Nachweis" iSd § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. 3. Für das Nachfordern von Nachweisen gemäß § 15 Abs. 2 VOB/A reicht in der Regel eine Frist von sechs Tagen in Anlehnung an § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht aus. VK Münster, Beschluss vom 21.07.2011 - VK 9/11 |
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