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Nachfordern von Nachweisen: Frist von sechs Tagen reicht nicht aus!

1. Forderung eines GS-Prüfsiegels für ein bestimmtes Produkt, ohne den Zeitpunkt der Vorlage festzulegen.
2. GS-Prüfsiegel war auch kein "geforderter Nachweis" iSd § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A.
3. Für das Nachfordern von Nachweisen gemäß § 15 Abs. 2 VOB/A reicht in der Regel eine Frist von sechs Tagen in Anlehnung an § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht aus.
VK Münster, Beschluss vom 21.07.2011 - VK 9/11
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